Druckschrift 
1 (1850)
Entstehung
Seite
215
Einzelbild herunterladen
 

raum eröffnet werden, und dieß zieht nothwendig eine Ver-ringerung des durch Regalien erhaltenen Einkommens nach sich.Die Errichtung neuer Regalien würde in den Gewerben, welchesich schon in den Händen der Würger befinden, nicht ohne Be-drückung derselbewausführbar sein, auch wurden die meisten Re-galien in solchen Erwerbswegcn gegründet, die noch von Nie-mand oder doch nur in geringem Umfange benutzt worden waren,(u) Druck der Regalien, zu denen viele der wichtigsten Gewerbe gezogenworden sind, in Aegypten unter dem Vicekönig Mehmed Ali. Werz. B» Baumwolle, Reis, Indigo, Seide, Zucker, Salz re. erzeugt,muß es gegen bestimmte Taxen an den Staat abgcben, der mit vie-len Opfern ein künstliches Fabrikcnsystem geschaffen hat. Bis 1826hat dasselbe schon 7 Miss. fl. gekostet. Die Landlcute erhalten sehroft ihre Lieferungen nicht zu rechter Zeit baar bezahlt, s. v. Pro-kesch, Erinnerungen, II, 124. I!12. 201. Ein merkwürdiges Bei-spiel weit getriebener Zwangsmaaßregcln bietet das brasilische Dia-mantcnregal dar. 1772 übernahm die portugiesische Regierung dieVerwaltung der Diamantenwäschercien selbst. Der Diamantenbczirk(Uemurruyuo «liumuntiun) von Tcjuco wurde einem, in allen Re-gierungsangelcgcnheitcn unumschränkten General-Intendanten un-tergeben, der den Eintritt in den Bezirk nur auf motivirte Bitt-schriften und auf bestimmte Zeit gestattete. Der Bezirk wurde vonWachtposten umgeben, selbst die Einwohner durften nicht ohneschriftliche Erlaubnis des Intendanten die Gränze überschreitenund beim Austritte wurde man auf das Strengste visitirt. Dieß hatneuerlich, bei der Verpachtung jener Wäschereien, wieder aufgehörk.v. Spix u. v. Martius, Reise in Brasilien, II, 4211. 433 ff.Lästiges Regest der Getreideeinfuhr, des Mahlens und Backens imFürstenthum Monaco bis 1841.

Z. 169.

Die Beibehaltung eines Regales kann nur gcrcchlfertigetwerden:

1) aus finanziellen Gründen, u.) wenn ein Gewerbe aus-nahmsweise von der Negierung eben so gut als von Privat-unternehmern betrieben werden kann, was etwa von dem Vor-handensein kundiger und thatigcr Verwalter, von der geringerenKenntnis; der Bctriebsregeln unter den Würgern, von dem Be-sitze kostspieliger stehender Einrichtungen, von der Größe derUnternehmung u. dgl. herrührcn könnte. In solchen Umständentreten aber mit der Zeit auch bisweilen Aenderungen ein; b)wenn das aus einem Regale entspringende Monopolcinkommenden Erfordernissen einer guten Steuer entspricht, d. h. nicht dennöthigsten Lebensunterhalt schmälert und die Wohlhabenden