Die Nachtheile solcher Rechte für den Landbau und die aus derAusübung der Wcidcgercchtigkeit herrührendcn Streitigkeiten(Ich Z. 72 ff.) werden sehr gemindert, wenn die weidepflichtigeGemeinde selbst als Pachterin auftritt, sic mag nun auf ihreRechnung eine Schäferei halten oder die Weide ganz ruhen las-sen. Es ist daher zweckmäßig, solche Pachtverträge mit den Ge-meinden zu Stande zu bringen, zugleich aber die dauernde Um-wandlung in feste Grundzinse, nach dem bisherigen Durch-schnittsertrage, zu begünstigen (»>.
O) Großh. Hess. Ges zur Umwandlung der fiscal. Schaafweidercchtevom 21. Mai l8l 7, Goldmann, S. 82. 222. — Ueber die Doma-nial-Wciderechle in Baden s. Wehrer, S. 34.