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(») Würtcmb. 1842—45 A.: 35 214 fl. oder 1/ Proe. des Waldertrages,(e) Dicß gilt besonders von den Zwischennutzungen zum Feldbau, wiebei der Hackwald- oder Haubergswirtdschaft und dem Anbau zwi-schen den Reihen der Holzpflanzcn in den ersten Jahren.
(,/) Für die Selbstverwaltung der Jagd in den Staatswaldungen sprichtPfeil, II, 760.
III. Anlagen zum G e w e r k s b e t r i c b c.
§. 1S3.
Gebäude, Maschinen u. a. Vorrichtungen zur Betreibungvan Gewcrksuntcrnchmungen stehen nicht selten mit Landgüternin Verbindung und werden zugleich mit diesen verwaltet oderverpachtet, z.B. Bierbrauereien, Brantweinbrennereien, Ziege-leien, Mahl- u. a. Mühlen u. dgl. Bei der Zerschlagung einessolchen Inbegriffs von Domänen ist es rathsam, jene We-standthcile zu verkaufen. Dasselbe gilt in der Regel von solchenGcwcrkseinrichtungen, welche einzeln bestehen. Denn Gewerks-untcrnchmungcn eignen sich noch weniger für den Staat, alslandwirthschaftliche, weil bei jenen noch mehr von dem Kunst-flciße und dem Capitalaufwande des Unternehmers abhängt,weil man stets auf Betriebsverbefscrungen bedacht sein unddie Veränderungen im Wegehre beobachten muß und weil weni-gere feststehende allgemeine Vorschriften ausgestellt werden kön-nen, II, Z. 227. Die Erfahrung bestätiget es, daß die Negie-rung aus Gewerken im Verhältnis; zu den darauf verwendetenCapitalen geringen Gewinn zieht und daß der Uebcrgang derGewerksanlagcn und Berechtigungen („) in Privathände so-wohl in finanzieller als in volkswirthschaftlicher Hinsicht Wor-theil bringt (-). Auch die Verpachtung pflegt nicht einträglichzu sein, weil das Mitwerben zuverläßiger Pachtlustigen klein istund die Erhaltung der Gebäude, sowie die geforderten Neubau-ten viel kosten (a).
(«) Aber ohne die drückenden Privilegien, wie sie z. B. bei Bannmühlcnund Brauereien vorkamcn lBannrechte).
(L) Sehr viele Staatsfabriken sind schon eingegangen, weil sie sich nichtverlohnten. Die Porzcllanfabriken in Berlin und Sevres (bei Pa-ris) arbeiten thcurcrals Privatfabrike» (doch das Berliner Gcsund-heitsgeschirr ausgenommen, Fcrber, Beiträge rc. S. 133); s.Weber, Beiträge z. Gewerbe- und Handclskunde, II, 310. — Die