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1 (1850)
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enthaltenen Blößen, die eigentlich bei der Berechnung des Er-trags außer Ansatz bleiben müßten (//) ;

6) Der Ertrag der Dvmanenwaldungen nimmt in derRegel sowohl wegen der steigenden Holzprcise als wegen derVerbesserungen der Forstwirthschaft von Zeit zu Zeit zu (e), dochgibt es Perioden, wo das Sinken der Holzpreise eine Verminde-rung der Einnahme zu Wege bringt (/).

(c) Hundcshagen, Forstpolizci, S. 63, glaubt, man werde auf denkurbessischen Morgen ( 0 /^ px. M.) mit 2t kr. für Besoldung desUnterpcrsonals vom Nevierförstcr abwärts und Taglohn der Holz-hauer rc. ausreichen, mit 6 kr. für die Dircekio» (25/ und 6/ kr.auf l pr. M.). Hiebei sind jedoch günstige Verhältnisse, z. B. be-queme Lage rc. vorausgesetzt. Bei der Berechnung der Kosten fürdas Forstpcrsonal muß man berücksichtigen, daß dasselbe auch zurBeaufsichtigung der Privatwaldungen mitwirkt, weßhalb eigentlichdie Ausgabe nicht ganz den Domänenwaldungen zur Last geschriebenwerden kann, nur daß die Ausscheidung schwierig ist.

Baden, Anschlag für 1848 u. 49, ohne die Kosten der Central-verwaltung:

auf 1 Morg.

59 90 l54 45026 296

12 469

667 805

48 569 fl' Kosten der Forstäiwcr,

l 24 064 Kosten der Bezirksförster,

82 242 20/ kr. Kosten der Waldhut,

244 442 1 fl. 1/ kr. Fällen und Zurichter,,

15 372 ,, 3/ Kosten der Gelderhebung und

Verrechnung.

Culturkostcn,

Fuhrwcge u. Floßeinrichtunge»,Vermessung, Einrichtung,Gränzberichtigung,

Baukosten und verschiedene Ver-waltungsausgaben,zusammen

Der Ausschlag auf den Morgen der Domäncnforsten ist bei den2 ersten Zahlen aus dem obigen Grunde nicht brauchbar. Man hatdaher eine Ausscheidung vorgcnommen, nach welcher die Kostenfür die Beaufsichtigung der Privat- und Körperschaftswaldungcnauf de» Ausgabenanschlag des Ministeriums des Innern übertragenwerden. Demnach werden berechnet für den Morgen

38/kr.

2 fl. 4 kr.

Dom. Wald.

Corpor. Wald.

Für Forstämtcr .....

4/° kr.

2/' kr.

Für Bezirksförster ....

I rr 614

io, ,,

6/°'

Zusammen

1 7 "4

1 //

8/" kr.

Demnach kommen auf den M. Domänenwald 2 fl. 2//? kr.

In Würtemberg betragen nach dem A. für i 81244 die Ausga-ben auf den bad. Morgen 8/ kr. für die Forstämter (75 468 fl.),19/ kr, für die Nevierförster (162 620 fl.), 14/ kr. für die Wald-Hut (99 995 fl. für das Hutpersonal und 23 595 fl. Anzeigegebühr.),4/ für Diäten des angestellren Personals u. a. allgemeine Ausgaben