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1 (1850)
Entstehung
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(s) Es macht einen großen Unterschied, ob in einem Lande das Kir-chenvermögen sich noch erhalten hat, oder der Unterhalt der Geist-lichen ganz vom Staate bestritten werden muß. In Oesterreichziehen sowohl die Kirche als die Lehranstalten beträchtliche Ren-ten aus den sog. politischen Fonds.

Die Kirche kostet in Frankreich (1847) gegen 38 Mill. oder 3Proc., in Preußen soviel wie der Unterricht, in Baiern (183743) l'/z Will. fl. oder 4,° Proc., in Würtemberg (184245)875KOO fl. 8,° Proc., in Baden (1848) neben ansehnlichemKirchenvermögen 128 000 fl. oder 1,2° Proc., in Kurhcfsen (1849)69 000 Rthlr. 1,° Proc., im Gr. Hessen 2,° Proc. oder 128000 fl.

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Ausgaben für das Finanzwesen. Die Erhebung, Ver-wendung und Berechnung der Staatseinkünfte verursacht Kosten,die theils nur einzelne Zweige von Einnahmen betreffen und inden Finanzplanen mehrerer Staaten sogleich von dem Betragederselben in Abzug gebracht werden, theils sich auf die gesammteFinanzvcrwaltung beziehen. Unter letzteren nehmen auch dieAusgaben für die Staatsschuld ihre Stelle ein. Die Regelnfür die vorteilhafteste Einrichtung dieser ganzen Elaste von Aus-gaben sind in der Finanzwissenschaft zerstreut.