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lich wird, große Streitkräfte mit mäßigen Kosten bereit zuhalten (e).
(«) Buch S. Cap. 1. Abth. 2.
(-) Klub er, Ocffentliches Recht, Z. 198. — Beschlüsse vom 9. April1821, 13. Scpt. 1832 u. 24. Juni 1841. Die streitbare Mannschaftist 1 Proc. nebst Proc. Reserve. Recruten im ersten Halbjahrewerden nicht eingerechnet. Von Reitern und Geschützmannschaftdürfen z/z der Gemeinen, vom Fußvolk derselbe» und der Un-tcrofsiciere beurlaubt werden. — 1848 wurde durch Beschluß derdeutschen Nationalversammlung vom 15. Jul. die streitbare Mann-schaft in Deutschland auf 2 Proc. erhöht. Hiervon sind ^ als erstesContingent, als Reserve, als Ersatzmannschaft anzusehen.Verfügung des Rcichskriegsminist. v. 12. Aug. 1848. — Frankreichhatte vor der neuesten Einführung der Republik 340009 M. odernicht ganz 1 Proc., Belgien 1849, 32378 M., beinahe ^4 Proc.Das britische Reich hatte 1848 mit den in Ostindien stehenden Trup-pen (27 000) nur gegen 139 000 M. oder an >/, Proc. der Volks-menge des Mutterlandes. Hiervon waren 25 000 in Irland, 28 000in Großbritanien.
(c) Vgl. v. Rotteck, lieber stehende Heere, 1816. — v. Aretin,Staatsr. II, 157. — S a y,Handb. V, 140.
(,I) Die nordamcricanischen Freistaaten hatten 1828 nur 6196 Mann.Unter der Ausgabe von 5»675 000 Doll, sind viele fremdartige Po-sten. Röding, America. 1829. 1. 340.
(e) Bei der Landwehr ist der Bürger nebenbei Soldat; gerade entgegen-gesetzt ist die Einrichtung der österreichischen Militärgränze, wo derSoldat, ohne aus dem Oberbefehl seiner Offleiere entlassen zu sein,zugleich als Landwirth angcsiedelt ist. Aehnlich die russischen Mili-tärcolonicen in den Krondörfern, die aber den großen Erwartungennicht entsprachen und für die Landleutc unerträglich drückend sind;die „ackerbauenden Soldaten" sind den Landwirthen als deren Gc-hülfen ins Haus gelegt, dafür zahlt der Bauer keine Abgaben. Vgl.Lyall, Die russ. Militärcoloniecn, a. d.E. Leipzig. 1824. v. Hart-hausen, II, 133. Das schwedische Heer besteht seit Karl Xl. größ-tentheils aus eingetheilter (indeelte) Mannschaft. Die Ofsi-cicre sind in Ansehung ihres Unterhaltes auf Staatsgüter angewie-sen, die sie entweder selbst bewirthschaften, oder die zu ihren Gunstenvon den Regimentern verpachtet werden. Jeder Gemeine wird voneinem Gutsbesitzer oder einem Vereine mehrerer (Rote) erhalten,indem man ihm Wohnung, Garten, Ackerland, Korn rc. giebt. Diehiermit belasteten Ländereien sind niedriger besteuert.— Die Schweizhat 64 000 M. oder ungefähr 2^ Proc. der Volksmenge Contin-gente (Auszug und Reserve), die nur periodisch zu Hebungen einge-rufen werden; im Rothfall tritt das Aufgebot der ganzen waffen-fähigen Mannschaft ein. Eigentliche stehende Truppen giebt es dortganz wenige.
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Andere Mittel zur Ersparung sind:
1) Vermeidung eines kostbaren -Prunkes in der Bekleidungund Ausstattung der Mannschaft, während man nichts ver-