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1 (1850)
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reiflichster Ueberlegung und nur da, wo sie ohne Nachtheil fürden Staatsdienst oder für das Leben deS Beamten nicht zu ver-meiden ist, auSgcführt werden. Die Bedingungen, unter denenallein eine Versetzung in Ruhestand erfolgen dürfe, lassen sichnicht wohl in einem Gesetze erschöpfend aufzahlen (-), die Ne-gierung muß aber sorgfältig bedacht sein, den Spielraum, derihr hierin gestattet ist, nicht zu mißbrauchen (c). Die Größeeines jeden Ruhgehaltes im Wcrhaltniß zur Besoldung muß ge-setzlich geregelt werden. Sie kann etwas niedriger sein, als dieBesoldung wahrend der Dienstthätigkeit, weil diese zu manchenAusgaben nöthigct, die in der Zurückgezogenheit des Ruhe-standes wegfallen, doch sollte der Abzug desto kleiner sein, jelänger der Beamte den Dienst verrichtet hat (</).

(a) Betrag derselbe» in einigen Staaten:

Baden. Stand im I 1847. Civilpensionen nach Abzug derWittwengehalte 535 0S2 fl. Militärpensionen ebenso 225 748 fl.,zusammen 780 840 fl. oder 7/ Proc. des ord. Staatsaufwandes.Der jährliche Abgang durch Todesfälle wird bei älteren Pensio-nen zu 8/ Proc., bei neueren P. der Staatsdiencr zu 9,', derAngestellten zu 10 Proc. angenommen.

Baicrn: alle Pensionen u. Wittwcngehalte bis 1825 sind derSchuldentilgungscafse zugcwiesen worden. Sie beliefen sich 1825auf 5-282 000 fl. oder 18 Proc. der Ausg. Verhandl. der ^Kam-mer von 1828. Beil. XI.VI, 7. Im I. I8"/ waren muthmaß«lich noch 1-485 000 fl. dafür zu verwenden. Die neueren Ruh-gehalte befinden sich in den Voranschlägen für die einzelnenDicnstzweigc zerstreut. Ihr Betrag "ach dem Budget für 183742 ist zusammen 718 800 fl.

Frankreich, N. 1816: 53(4, Mill. Fr., wovon 40 Militär-pensionen. Die 519 000 Fr. Pensionen der Pairs sind nicht ein-gerechnet. Im A. für 1845 waren 80Mill. angenommen 5Proc.

Großh. Hessen, A. 18457 130000 oder 7,' Proc.

Kurhcssen, 1849: 262000 Rthlr. oder 7 Proc.

Oesterreich, 1849. A. 8-248 677fl. oder 8,"Proc. des ordent-lichen Aufwandes.

Preußen, A. 1849: 2-416 000 Rthlr. Civil-Pensionen u.2-787 000 Rthlr. für Invaliden, zus. 7,° Proc.

Sachsen, A. 18468: 522 673 Rthlr. oder 9 Proc.

Schweden, 184547. A. 524 000 Rthlr. oder 4,° Proc.

Würtcmberg; vorübergch. Pensionen 184245A. 144000fl.,1849 A. 105 797 fl., ständige (gesetzliche) 184245 A. 192000 fl.,1849 A. 326 555 fl., geistliche P. der Lehrer 184245 A. 30 000 fl.,1849 A. 19 600 fl., Militär-Pensionen 184245 A. 142800 fl.,1849 A. 195 637 fl., Quicscenz-Gehalte 184245 A. 18 000 fl.,1849 A. 13 000 fl. Gratialien an nicht pensionsberechtigte Civil-diencr 184245 A. 16 000 fl., 1849 A. 100 000 fl. Zusammen184245 A. 543 000 fl. oder 5,- Proc., 1819 A. 660 589 fl.oder 5/i Proc.