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II.
Statuten des Ordens.
Wir FRANZ VON GOTTES GNADEN ERWÄHLTER RÖMISCHER KAISER ZU ALLENZeiten Mehrer des Reichs, in Germanien lind zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Baar,
Grnsslierzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Nomeny, Graf zu Fallcensteiu etc. etc. ctc.
JLhun hiermit zu wissen etc. etc. Nachdem Unsere herzlich geliebte Gemahlinn der KaiserinnICöniginn Apostol. Majestät und Liebden, gleichwie Wir, aus besonderer Zuneigung für denMilitär-Stand, und um dessen so -vielfältig bezeigte Treue, Tapferkeit und Klugheit vorzüglich zubelohnen, für gut befunden haben, zu Beförderung des Kriegswesens einen neuen Militär-Ritter-Orden zu stiften, und denselben mit allen denjenigen Vorzügen auszuzieren, welche zu Errei-chung Unseres Vorgesetzten Endzwecks etwas beytragen können. So haben Wir in Rücksicht aufeinen so wichtigen Gegenstand das Grossmeisterthum dieses militärischen Maria Theresien-Ordensüber Uns genommen; wie Wir Uns dann hiermit nochmahls und öffentlich zu dessen Chef, Ober-haupt und Grossmeister erklären, und von jedermann dafür gehalten wissen wollen.
In dieser Eigenschaft haben Wir durch die solenne Aufnahme Unseres vielgeliebtenBruders des Herzogs Carl zu Lothringen Liebden, und des Feldmarschalls Grafen von Daunzum ersten und zweyten Grosskreuz, nicht nur einen erwünschten Anfang dieses Ordens gemacht,sondern auch durch die nachher erfolgten Promotionen dessen ferneres Wachsthum zu befördernUns angelegen seyn lassen. Es will Uns aber als Grossmeister nunmehr weiter obliegen, dieinnerliche und äusserliche Verfassung dieses Militär-Ordens, fördersamst durch gewisse Grund-regeln fest zu setzen, dessen wesentliche Beschaffenheit und Unterschied von allen anderenRitterorden dieser Art zu bestimmen, und durch Unsere Vorsicht alles dasjenige möglichst zuerschöpfen, was zur Aufnahme, Beförderung und Dauer sowohl, als zum Ansehen und Glanzdesselben gereichen mag.
Vermöge obberührter Absichten haben Wir durch Unsern Ordenskanzler nachfolgendeStatuten und Satzungen entwerfen lassen, solche auf das reiflichste erwogen, und aus Gross-meisterlicher Macht und Vollkommenheit gnädigst begnelimet, dergestalt, dass dieselben in allenOrdens-Anliegenheiten zur unveränderlichen Reichtschnur genommen, und in ewige Zeiten beyunserm Ordens-Archiv aufbchalten werden sollen. Unsere gnädigste Willensmeinung ist dem-nach, dass
l 1 '“- Dieser neue Ritterorden von dem 18 lon Junii des 1757 !le ” Jahres an, für gestiftet underöffnet angesehen, auch militärischer Maria Tlieresien-Orden genennet werden solle, umandurch über die vielfältigen Verdienste Unseres Militärs Unsere gnädigste Zufriedenheit öffentlichan den Tag zu legen, und hiernächst das ruhmvolle Andenken seines Wohlverhaltens bis aufdie späteste Nachkommenschaft zu bringen.