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Dogmatische Abhandlung über das Gebet
Entstehung
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einander gemein, daß sie uns Gott zeigen, als einnach Dasein und Wesenheit unbegreifliches, aber un-serer höchsten Liebe und Verehrung würdiges Urwesen,Welches zugleich unser Schöpfer, Herr und Gesetz-geber ist, Welches uns aber aus Vaterliebe schuf,Dessen Herrschaft ein süßes Joch und eine leichteBürde ist, und Dessen Gesetzgebung nur angesehenwerden kann als unsere Leuchte auf dem Wege zurHeiligkeit und Seligkeit. In Gemäßheit dieser Auf-schlüsse über Gott und Dessen Vcrhältniß zur Schö-pfung, muß nun die gesetzgebende Vernunft dem ver-nünftigen Geschöpfe gebieten, Gott über Alles zu lie-ben und zu verehren, und so, weil dies aus derLiebe und Verehrung Gottes nothwendig hervorgeht,zu Ihm zu beten. Die dem Vernunftgeschöpfe aus dengenannten Aufschlüssen hcrvorgchcnde Gebetspflichtschreibt das Gebet vor als einen dem Schöpfer vomGeschöpfe zu entrichtenden Tribut, als einen Act derUnterwerfung unter Gottes absolute Oberherrschaft;sie stellt sich also als eine Pflicht heraus, die demMenschen Gottes wegen obliegt. Wer dagegen ein-redet, wir könnten unmöglich um Gottes willen zumGebete verpflichtet sein, weil ja unser Gebet aufGott in Seiner Wesenheit keine Wirkung haben, weilEr dadurch an Vollkommenheit und Seligkeit nichtgewinnen könne, der hat nicht bedacht, daß es auchnicht zum Wesen der Pflicht gehört, daß der, worandie Pflichtleistung geschieht, dadurch gewinne, oder,wie auch immer, verändert werde.