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Ueber das alte Ritterwesen, das falsche Point d'honneur, die wahre Herzhaftigkeit in Rüksicht [Rücksicht] auf die Duelle und die Nothwendigkeit einer guten Erziehung : Mit einigen kriegswiss. Bemerkungen ...
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Art jede Beleidigung gradweise Genugthuung erhalten müßt,.Selbst einem Solon und einem Lycurg, wenn sie aus ih-rem Elysium in unsere Zeiten zurückkommen könnten, würde ?es schwer fallen, so mancherley Völker, die in ihren Mcy> 'nungcn und Vorstellungsarten, in ihren Sitten, Gebrw .chen, Lebensart und Sprachen so verschieden sind, übcrdl»Punkt der Ehre, und über das, wodurch sie beflekt nei-de , miteinander zu vergleichen.

Es gibt zwar Beleidigungen an der Ehre, die allgemeindafür anerkannt werden. Hingegen gibt auch andre, dieauS besondern Meynungen, Sitten und Gewohnheiten enl-springen; selbst die Sprache eines LandrS tragt in Anse-hung des Ausdruks und seiner Bedeutung vieles zu dkkVerschiedenheit der Beleidigungen bey. In einem L-ickkkann dieses Wort, jener AuSdruk, eine Uuhöflichkcit seyn, »das er in einem andern nicht ist. Nur darin kommt ltt kSoldaten-Stand in allen Landern übereln, daß es Schani! Lsey, und die Ehre beflcket werde, wann ein Ofsi'cier, a» kdessen Herzhaftigkcit man zweifeln und den nian für fklg ehalten wollte, in diesem Fall, um seine Ehre zu rette»,b iwie wegen einer jeden andern groben Beleidigung, sich »ichselbst Genugthuung zu verschaffen suchen würde.

Uni das Ehrengericht geltend und wirksam zu mache«,und in seiner Wirksamkeit zu erhalten, wäre nöthig (die M >Haupt-Schwierigkeit!) daß alle Souveraine, Fürsten»«^Republiken nicht allein die Todesstrafe, oder doch wenigMdie Eaffation, auf die Duelle sezen, sondern auch au ik«Uebertretern des Gesezes wirklich vollziehen ließen, und iasvermöge der Convention, die hierüber zu treffen wäre, «issein Lsft'cier, der wegen eines Duells cassirt worden, Int«!nen andern Kriegsdienst aufgenommen werden dürfte; u»ddamit diese Aufnahme nicht unwissend geschehen möchte, s«Imüßten die Geschäftsträger an fremden Höfen davon beuch