richtigst werde», um jedesmal den Namen des cassirteiiOffiei'ors durch öffentliche Blatter bekannt machen zu tonnen;Aber in welche Zergliederung und Unterscheidung aller mög-lichen Arten von Beleidigungen, müßte nickt das Ehren»Gcricht hineingehen; wie genau müßten die Geieze aNFalle angeben, in welchen eine Beleidigung ju tt finde, umbestimmt zu wissen, was eigentlich für beleidigend und eh-renrührend erklärt werden müsse oder nicht! Wie viele Aus-flüchte würden bey aller Vorsicht, der Schwane noch übrigbleiben! Man kann zwar durch einen Ma-chispruch dießoder jenes als nicht beleidigend, als nicht die Ehre krän-kend, erklären: aber innere leidenschaftliche Empfindungenlassen sich nicht gebieten oder dnrch Ecseze bestimmen?Wenn dieses seyn konnte, so würde das Gebot der Menschen-liebe und der Vergebung jeder Beleidigung, nie übertretenwerden. Obrigkeiten können wohl in den meisten Fällen dieAnsbrüche rachgieriger Empfindungen verbieten und bestra-fen, aber nicht verhindern, daß in dem Menschen derglei-chen Empfindungen entstehen.
Manche Beleidigungen sind von der Art, daß sie durchdie Klage bey dem Ehrengericht und also durch Bekannt-machung der Umstände nur desto empfindlicher würden. DerBoshafte, welcher Vergnügen daran findet, den Friedlie-benden durch llerley Schwanen zu neken, und zu beleidi-gen, würde sehr oft mit der Entschuldigung davon kommen,daß er es nicht so böse gemeynt habe, daß er gar nicht Wil-lens gewesen, vorsezlich durch eine spöttische Miene, einhöhnis es Lächeln, durch ein Bezweifeln dessen, was der an-dre als Wahrheit versicherte, durch diesen oder jenen Ausdruk-den er nun anders auslegt, zu beleidigen. Und überdies al-les wird man dann auch vorher bestimmt zu sagen wissen-was eigentlich eine spöttische Miene oder ein höhnischesLächeln sey - und in welche Falten man daS Gesicht
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