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VlI. Abschnitt.
Zwitterwesen in Deutschland iin vierzehnten Und suchzehnten Jahrhunderte»
«X^ey den unaufhörlichen Händeln, in welche die FüiWin dem mittlern Zeitalter miteinander vcrwikelt waren, undweswegen sie ihre Lchcnsleute und Reichsbeamte immer rci-cher und mächtiger machten; zu den Zeiten, in weicht»Deutschland noch wenig mit seinen Rechten bekannt, schwan-kend in seiner Verfassung, und beynahe ungewiß war, nasein Obcrhcrr wäre: während des unaufhörlichen Kämpftezwischen einer sogenannten geistlichen und weltlichen Macht»sielen did'Herzoge, Grafen und Edelleute überhaupt, c!»-ander so oft an, als sie beleidigt zu seyn glaubten -, undMachten ihre Streitigkeiten mit.Plündern, Gefangenneh-men, Schwert und Feuer aus, ohne sich bey der Obrigkeitoder dem Fürsten selbst zu beschweren. Der Adel, und zu-weilen auch Bischöfe und Aebte, sahen diese gesczwidrigc»und rnhesiörendcn Gewaltthätigkeiten, als einen Vorzug mandern Unterthanen an. Dieses sind die Befehdn»gc»bHän (DWclntio wie sie von dem deutschen Worte Fehde,das heißt Feindschaft oder Krieg, genannt wurden) welch!in den ersten Zeiten des zehnten Jahrhunderts, so sehr bc»den Deutschen überhand genommen hatten, und durch welch!so viele andre Europäische Nationen, mehrere Jahrhundert!Nacheinander, unbeschreiblich viel gelitten haben. Sie hies-sen auch das Faust-Rolbcnrecht,") weil diejenigen, vss-
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