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Ueber das alte Ritterwesen, das falsche Point d'honneur, die wahre Herzhaftigkeit in Rüksicht [Rücksicht] auf die Duelle und die Nothwendigkeit einer guten Erziehung : Mit einigen kriegswiss. Bemerkungen ...
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Da aber diese Zellen noch nicht so nahe zu sey» schei-nen, so müssen wir alle fromme Münftyc einem guten Abtj St. Peter überlassen, und uns an dasjenige halten, was/ wir zu thun vermögend sind.

Es haben daher» einige geglaubt, daß ein sogenanntes, Ehren-Gericht, vor welchem der beleidigte Theil seinei Klage anbringen, und eine der Sache angemcßne Genug«'' thuung erhalten könnte, ein ausführbares Mittel seyn möch-i te, allen Duellen vorzubeugen. Allein, eS stellen sich einersolchen Anstalt gar viele und fast unüberwindliche Hinder«

-isse entgegen. Um dieses einzusehen, darf man nur folgende. Schwierigkeiten in Erwägung ziehen.

Erstlich würde eine allgemeine Uebcrcinkunft aller Für-sten, Könige, Republiken und Stände, die einen Kriegs«x staat unterhalten, unumgänglich hiezu erforderlich seyn. EineBoraussezung, die allein schon hinreichend ist, die Möglich-r kell einer solchen Einrichtung zu bezweifeln : denn wenn der«

!» gleichen Ehren - Gerichte nur in Eines Herren Dienste eilige«

' führt wären, und nicht zugleich auch in dem Dienste jedes an«kern, wie würde man sich zu benehmen haben, wenn ein Offi«cicr mit einem andern Handel bekäme, der die Aussprüche sol«n eher Ehren-Gerichte, welche in seinemDienste nicht eingeführtsind, nicht anerkennen wollte noch könnte? In diesem Fallewürde nichts übrig bleiben , als die Sache nach altem Her-kommen, mit dem Degen oder der Pistole auszumachen.

Iweytenö müßte sich jene Uebcrcinkunft auch auf dieHescze erstreken, nach welchen die Ehren-Gerichte, ohnechcitcre Appellation zu gestatten, zu entscheiden hätten. Eine^ neue Schwierigkeit, die ganz gewiß so leicht nicht gehobeltwerden dürfte. Alle europäische Staaten müßten zuerst unter«einander die Begriffe von Ehre und Schande scstsezen, undjs Miteinander übereinkommen, was eigentlich der Ehre einesLfficierö schimpflich und nachtheilig seyn könne, und aufweiche