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Ueber das alte Ritterwesen, das falsche Point d'honneur, die wahre Herzhaftigkeit in Rüksicht [Rücksicht] auf die Duelle und die Nothwendigkeit einer guten Erziehung : Mit einigen kriegswiss. Bemerkungen ...
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len immer frey und offen simideii, sie mochten seyn wer, undwoher sie wollten: dahin der Plaz parousa und Lharbon-neric in Neapel gehörte. Dieser lcztere insonderheit werso berühmt geworden, daß von allen Lrren bor die Duel-lanten, ja wohl benachbarte Völker daselbst zusammcuüi-men, um ihre Streitigkeiten auszufechten. Heinrich Vl.bewilligte der Stadt pavia die Wahl der Bürgermeister,die das Recht haben sollten, Duelle zu erlauben. DnHerzog von Savoycn ertheilte dem Siegismund Nalake-sta die Erlaubniß, sich selbst im Duell zu schlagen, Und cSauch andern zu erlauben, so weit nur sein Gebiet gehör

Wenn unter den Herren, über Grenzen, LchengülchLändereyen n. dgl. Streitigkeiten vorfielen, so machte im»das Recht des Eigenthums lieber durch ein Duell, als durchden Mund des KönigS aus. Hingegen durfte weder ckVasall seinen Lchensherrn, noch ein Bauer seinen Edel-mann herausfordern, wenn er ihm sein Land streitig »rechlc. Wenn aber die Personen gleiches Standes oder »ich!von einander abhängig waren, so mußte die Sache auf die-sem Wege ausgemacht werden. Die Könige selbst ergriffe!dieses Mitteln Man entschied dadurch daS Schiksal strcili-ger Provinzen; und es ist als ein Ueberresi von diesem eil-'tcn Gebrauch anzusehen, daß bey der Krönung der Köchevon Großbritannien ein Maffcnherold, der vom Fuß a«bis zum Haupt geharnischt ist, seinen Handschuh auswiesund jedermann zum Duell auSfordcrt, der die NormaBden Königen von England streitig wachen will.

Die Abteyen und Güter > welche unter der Kirche simden, waren eben diesem Gcsez unterworfen. Die Acbte »«-Bischöfe stellten einen gewachsten Mann, der ihre Rech«Zögen alle Eingriffe vertheidigen mußte. Man legte seist