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Ueber das alte Ritterwesen, das falsche Point d'honneur, die wahre Herzhaftigkeit in Rüksicht [Rücksicht] auf die Duelle und die Nothwendigkeit einer guten Erziehung : Mit einigen kriegswiss. Bemerkungen ...
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Unter die ^Quellen dieses Verderbens muß man auch die-jenige Freyheit zählen, die sich die Priester, Mönche undBischöfe, wie wir schon an einem andern Orte bemerkt ha-ben, herausnahmen, sich entweder selbst auf ein Duell aus-zufordcrn, oder andern Erlaubniß dazu zu geben.

Sie waren so wie andre den Ducllgesezen unterworfen.Zuet, ein Abt von Zleuri an der Loire, schlug sich mitdem Vorfechter des Isombert, welcher vorgab, daß dieAbtey ihm gehöre. Selbst die Pabstc gaben den BischöfenBeyspiele, daß sie es für ein Laster ansahen, sich nicht zuducllircn. Das Königreich Arragonicn ward vom PabstMarti,ms IV. in den Bann gethan, weil dessen Königsich nicht mir dem König von Sicilicn in ein Duell hatte ein-lassen wollen. Der Pabst Nikolaus l. nennt ein Duell ei-ne» rechtmäßigen, durch die Gcseze bestätigten Kampf. Sohat auch das Concilium, das zu Scligeustadt 1022 gehal-ten worden, anbefohlen: wenn zwey Personen des Ehebruchshalber verklagt würden, und die eine von der andern verlan-ge, daß sie sich durch das göttliche Gericht reinigen sollte, somüsse ihr solches zugestanden werden, und wenn der Ver-klagte dabey umkomme, so müsse auch das Weib als eineSchuldige verurthcilt werden. Durch das göttliche Ge-richt wird aber nichts anders als das Duell verstanden, demdas Concilium einen so ehrwürdigen Namen giebt.

Endlich hat die Nachsicht und Duldung der Könige, denDuellen erst recht Lust gemacht. Es war auch ein beson-deres königliches Vorrecht, Duelle anzuordnen. Die Vasal-len eines großen Herrn hatten die Ehre nicht, dergleichenin ihrem Gebiete zu veranstalten, wenn sie nicht ein beson-dres Privilegium darüber auszuweisen hatten. Nichtsdesto-weniger waren in Italien einige Gegenden, die den Ducllan-.

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