jedoch weder aufrichtig noch ernstlich genug gcmeiuet wäre,nicht eigentlich sey, die Adclichc» und Kriegs-Bedientendaran zu binden; so würde es deswegen doch wahr bleibe»,daß daS Duelliren eine ihrer Natur nach unmenschliche undvon Gott verworfene That sey. Die Natur dessen, wasgerecht oder ungerecht, gut oder böse ist, hangt nicht vonder Gewohnheit, von den Ecsezen oder von dem freyen Wil-len des Menschen ab. Die guten und bösen Handlungenhaben eine innerliche und unveränderliche Sittlichkeit. Waseinmal in seiner Natur ungerecht ist, das kann nimmermehrgerecht werden, und die Tugend kann niemals daS We-sen einer unerlaubten und lasterhaften That bekommen. DieRegenten mögen zwar, aus gewissen bewegenden Ursachen,nicht alle gegen das natürliche Gesez begangene Handlun-gen strafen; aber sie haben deswegen kein Recht, die Men-schen vom Gehorsam gegen Gott los zu machen. Ausser-dem zeuget cS von einem großen Mangel an Ehrerbietig-keit, gegen Könige und Fürsten, wenn man sie beschuldiget,daß sie mit ihren Gcsezcn keine aufrichtige Absicht verbanden.
Wie viele Duellanten sind nicht schon zur härtesten Strafegezogen worden, ob sie gleich hohes Standes waren, unddie kräftigsten Fürbitten für sie eingelegt wurden ? Glaubtman dann, daß die Fürsten gesonnen seyn, ihre Untertha-nen zu indcpcndenten Leuten zu machen ? Die Menschensind ohncdieß schon geneigt, daS Joch abzuschütteln, wenndiejenigen, welche die Gcsezc aufrecht erhalten sollen, dieUebertrcrung derselben lchreten. Die gesunde Staats-Klug-heit erfordert, daß man sich nicht ohne Nuzcn des Lebensdieser und jener Unterthanen beraube, das dem gemeinenWesen auf mancherley Weise ersprießlich seyn kann. Nein!es muß vielmehr den Regenten ein großer Ernst seyn, wennsie alle Selbst-Rache verbieten und alle Thätlichkeiten bey