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des Feuers wurde verschiedentlich angestellt. Der Beklagtemußte mit bloßen Füßen über glühende Kohlen gehen, oderein glühendes Eisen mit der Hund ansaßen. Seine Schuldoder Unschuld wurde auö der starkem oder schwachem Be-schädigung, die er erlitt, beurtheilt.
Einige mußten sich auch der Probe mit dem Kreuz un-terwerfen, da man zwey Männer erwählte, deren einer denKläger, der andre den Verklagten vorstellte. Diese mußtensich vor daS auf einem Altar stehende Kreuz hinstellen, daibrc Arme ausstrcrcn, und derjenige, dessen Arme Zuerstzitterten, und ihre Stellung zu verlieren anficngen, der ver-lor seine Sache. Das gewöhnlichste Mittel, das man auchfür das sicherste hielt, war der Zweykampf, der den Par-teyen zuerkannt wurde.
Dieser wurde mit großer Feyerlichkeit, nachdem ein Prie-ster zuvor eine Messe gelesen hatte, gehalten. Die Strei-tenden wurden in Schranken hereingelassen, und sowohl dieRichter als die Geistlichkeit und das Volk waren Zuschauer.Der Ucbcrwundcnc wurde für den Schuldigen genommen,und wenn er nicht im Zwcykamps todt blieb, so wurde ernachher hingerichtet.
Diese barbarische Art zu verfahren, wurde bey den al-ten Franken und andern Völkern, das Gericht Gottes ge-nannt, weil man sich einbildete, daß Gott durch ein Wun-derwerk den Schuldigen an den Tag bringe.
Es kamen hicbey sehr viele Ceremonien vor, die ich, umden Geist damaliger Zeiten zu zeigen, eben so wenig mitStillschweigen übergehen darf, als die vorzüglichsten Ge-seze, nach welchen die Zweykämpse gehalten werden muß-ten. Wenn man sowohl Männer als Weiber, durch daS
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