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Ueber das alte Ritterwesen, das falsche Point d'honneur, die wahre Herzhaftigkeit in Rüksicht [Rücksicht] auf die Duelle und die Nothwendigkeit einer guten Erziehung : Mit einigen kriegswiss. Bemerkungen ...
Entstehung
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So ging k? in jenen Aeiten her. Die Aweysämpfe wun-den fast als das einzige Mittel angesehen, das Recht zuentscheiden, uich die Wahrheit an den Tag zu bringen.Es entstunden die sogenannten Oiilsü» oder Gottesgerichte,umer denen das Duell besonders mir galt.

Man kann keinen stärken» Beweis von der Barbarcydes sogenannten Mittelalters geben, als die Art zu ver-fahren, wenn jemand eines Verbrechens angeklagt wurde,welches er ablauguere. Der Kläger muhte seine Anklagebeschwören, und wen» der Beklagte daS Gegentheil be-schwur, so wußte der Richter sich nicht mehr zu helfen.

Ucberlegce Untersuchungen, Vcrglelchung der Aussagen,Beurtheilung der Umstände, waren zu schwere Sachen fürdie Richter. Der Kneten, zu dessen Auflösung sie »acht ge-nug Nachdenken hatten, wurde zerschnitten. Der Bcrla'gtcmußte durch die Probe dcS FeuerS oder des Wassers, oderdurch einen siwcnkampf, entweder seine Unschuld beweisen,oder seinen 'Ankläger recht fertigen. Die Probe des WasierSwurde mit kaltem oder mit hcifcui Wasser gemacht. Beyder erster: - wurde der Beklagte an Händen und Füßen ge-bunden , und rus Wasser geworfen. Schwamm er obenauf, so ward er für schuldig gehalten: siel er aber zu Bo-den, so hielt man ihn für unschuldig. — Die Probe mithelfen: Wasser wurde auf folgende Welse angestellt.

Der Beklagte mußte mit entblößtem Arm, auS demGrund eines mit siedendem Wasser angefüllte:: Kessels, ei-nen geweihten Ring hcrauslangen. Wann dieses geschehen»rar, so wurde ihm von den: Richter ein Sack über denArm gezogen, und dieser besiegelt. Nach drey Tagen wurdeder Arm besichtigt. War er nur leicht oder gar nicht ver-brannt, so wurde der Beklagte loSgesptochen. Die Probe

des