den muß, um der Kohle mit dem Branntwein eineerneuerte Berührung zu geben.
§. 150.
Wenn auch diese Arbeit vollendet ist, so bleibtdas Faß noch einige Tage lang ruhig liegen, da-mit die Kohle sich zu Boden setzen kann, woraufdann der Branntwein, mittelst einem, ein paarZoll über den Boden des Fasses angebrachten,Hahn abgezogen wird. Der Branntwein fließthieben ziemlich klar ab, und die Kohle bleibt aufdem Fasse zurück. Der abgezogene Branntweinwird nun wieder auf eine Weinblase geschüttet, dervierte Theil seines Umfanges reines Fluß- oderQucllwasser hinzugegeben, und alödann so vielBranntwein davon übcrgezogeu, daß das ganzeDestillat, bey der Probe mit dem Alcoholometernach derRichterschen Skale 40, und nach derTrallesschen Skale 56 ProcentAlcohol erken-nen laßt, dagegen das schwächere Fluidum, welchesspäterhin übergehet, besonders aufgefangen werdenmuß. Hiebey gewinnt man nun einen starkenBranntwein, der, wenn solcher sechs Monate hin-durch auf einem Fasse von Eichenholz liegen bleibt,einen dem ächten Rum meist gleichen Geruchund Geschmack annimmt.
§. iZr.
Um indessen auch denjenigen Theil des Brannt-weins nicht zu verlieren, der mit der Kohle ge-mengt auf dem Fasse zurück geblieben ist; so wirdderselbe bey der Meinung einer neuen PortionLutter zugesctzt, auf welche Weise gar nichts ver-