Vierter Abschnitt.
Voil den Maschinen, Gcrathschastcn undHülfsmakeriaüen, zur Fabrikation desZuk-kers aus Runkelrüben»
§- 47 '
Soll die Verarbeitung der Runkelrüben aufAucker und Svrnp begonnen werde», so müssendie erforderlichen Maschinen, Gerathschaftcn und5-ülfsmaterialien vorhanden se»n, so wie ein zweck-mäßiger Raum, in dem die Bearbeitung deö Gan-zen veranscaltet werden kann.
§. 48 .
Zu dem Raum, in welchem die Arbeiten ver-anstaltet werden sollen, muß billig ei» solcher ge-wablt werden, in dem man beym Eintritt strengerKalte kein Erfrieren der Rüben oder des darausgepreßten Saftes zu befürchten hat, weil sonst dieArbeiten leicht unterbrochen werden, und die kur-ze dazu vorhandene Zeit, ohne Nutzen verschwen-det wird.
§. 49 '
Kann man einen gehörig Hellen gut gewölbtenKcllerramn dazu in Anwendung setzen, der auchden cinfallender strenger Kalte vor derem Eindrangrgeschützt bleibt; so ist dieser am allergeschicktesiendazu. Im entgegengesetzten Fall muß aber einsolcher Raum gewählt werden, der entweder durchLeu Betrieb anderer Gewerbe in denselben hinrei-chend erwärmt wird, oder er muß erforderlichen