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Schleimzucker und andern unreinen Materien, zu»sammcugenommen ohagefehr Z Pfund, welcheTheilejedoch nickt so frcy von beygemcngtem Zucker sind,daß sie nickt mir Vorthcil aufRumartigen Brannt-wein verarbeitet werden konnten.
§- l34-
Setzen wir daher das mittlere Verhaltniß derAusbeute von brauchbarem Rohzucker auf 2-^ Pfund,und das des nicht vorher krisiallisirteu Rückstan-des auf Z Pfund, bevde Theile also zusammen ge-nommen auf zL- Pfund fest, so folgt daraus, daßdie der Runkelrübe bengewohnte Waßrigkeit, welchebenm Abdunsten des frisch gcvreßten SafteS ent-wichen ist, mit Jnubegriff des Pstanzenciweißes,der Acpfelsaure und der anderweitigen Unreinigkei-ten, auf 49R Pfund angesetzt werden kann. Essind also der Runkelrübe bey jener Bearbeitung anwahrem unnahrbarcn Strff, nur ohngefehr 7 Pfundentnommen worden, nehmlich durch 2^ Pfundkrisiallisirbaren Zucker, Z Pfund Schlcimzucker und1 ss Pfund Eiweißsioff; denn so viel becrtagt nacheiner darüber angestcllten Untersuchung die Quan-tität desselben, welche aus dem Safte von einemCentner Rüben geschieden werden kann; welchemgemäß also die durchs Abduusten entwichenen Was-sertheile, auf 48 Pfund angeschlagen werden können.
§- IZ5-
Was nach dem Auspressen des Saftes aus denRunkelrüben übrig bleibt, ist ein Gemenge vonPflanzcneiwciß, von Zucker, von Schleimzucker,vom mehlartigem Wesen, nnd von Pflanzenfasern