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lei, machte von 1816 — 18 Reisen durch mehre Länder Europas und wurdenach seiner Rückkehr als Postagent in Stralsund angestellt und 1819 zum Consulfür Neuvorpommern ernannt. Er erhielt seit 1818 mehre Austrage, mir derpreußischen Regierung in Finanzangelegenheiten zu unterhandeln, und schloß unterandern 1820 in Berlin eine Übereinkunft wegen der zwischen Pstadt und Stral-sund einzuführenden Postverbindung durch Dampfschiffe. Der König von Schwe-den erhob ihn 1821 in den Adelstand und ernannte ihn später zum Generalconsulin Greifswald, wo er noch lebt. Er widmet seine Muße der vaterländischen Ge-schichte und hat sich besonders durch zwei Werke: „8ven--k?Iuwrcü" (deutsch,Ä Bde., Stralsund 1826 — 31) und „(?arls X. Kistaria" bekannt gemacht. Manfindet in diesen Schriften manche neue Aufschlüsse und das Bekannte in anziehen-der Darstellung wiedererzählt. L. hat sich bemüht, in den Quellen zu forschen, undbc-such-tfast jahrlich sein Vaterland, um die Schätze des Reichsarchivs zu benutzen, wie-wvl die Entfernung seines Wohnorts ihn freilich hindert, solche Forschungen voll-standig auszuführen und seinen Gegenstand ganz zu erschöpfen. (6)
Luxemburg. Bei der Feststellung der holländisch-belgischen Verhältnissemacht dasGroßherzogthumLuxemburg, seiner Verbindung mit Deutsch-land wegen, eigne Schwierigkeiten. Dieses von jeher deutsche Land war anfangseine Grafschaft und der Stammsitz des Hauses Luxemburg, welches dem deutschenReiche mehre Kaiser gegeben hat. Es wurde 1354 von Karl IV. zu einem Herzog-thum erhoben und kam nach dem Tode deS Kaisers Sigismund, mit welchem.1437 die männliche Linie des mächtigen Hauses Luxemburg ausstarb, durch Kauf1443 an die Herzoge von Burgund. Es hatte nämlich Elisabeth, SigismundsTochter, die zuerst an den Herzog Anton von Burgund und nachher an Johannvpn Baiern vermählt war, das Herzogthum Luxemburg pfandweise für 120,000Gulden an den Herzog von Burgund, Philipp den Guten, abgetreten, jedoch mitVorbehalt des Wiedereinlösungsrechts. Von dieser Zeit an blieb diese Provinz mitden Niederlanden verbunden und gehörte seit 1477 dem Hause Habsburg. Siewurde und blieb ein Beftandtheil des burgundischen Kreises des deutschen Reichsbis zum Frieden von Luneville 1801. Ein Theil des Herzogthums Luxemburg —namentlich die Platze Thionville (Dudenhofen), Montmedy, Damvillers, Jvoy,Chavancy, Marville und deren Zubehör — wurden durch den pprenäischen Frieden1659 davon getrennt und kamen an Frankreich. Das noch übrige HerzogthumLuxemburg siel, wie der ganze burgundische Kreis, nach dem Aussterben der spani-schen Linie des Hauses Habsburg, im utrechter Frieden 1713 an das Haus Habs-durg-Öftreich und gehörte zu der östreickischen Monarchie bis zur Eroberung durchdie Waffen der französischen Republik 1795. Es bildete nunmehr das französischeDepartement der Wälder (ckes 1->ret«). Die Verbündeten eroberten das Land imAnfange des Jahres 1814 und der wiener Congreß verfügte über dasselbe mit dem-selben Rechte, wie über die ehemaligen gesammten östreichischen Niederlande. Vonallen diesen Provinzen wurde das Herzogthuw Luxemburg allein wieder mitDeutschland vereinigt und als ein besonderer Staat im deutschen Bunde zu einemGroßherzogthum erhoben. Statt dasselbe aber dem Hause Ostreich zurückzugeben,bestimmte der Congreß das Großherzogrhum Luxemburg dem Könige der Nieder-lande, dem Stammfürsten der jüngern oder ottonischen Linie des Hauses Nassau,als Entschädigung für die bisherigen, 1807 ihm entrissenen, deutschen Stamm-länder des Hauses Nassau-Oranien, für die Fürstenthümer Nassau-Dietz, Nas-sau-Dillenburg, Nassau-Hadamar und Nassau-Siegen nebst der Herrschast Bil-stein, von denen, in Folge der in Deutschland nothwendig gewordenen Territorial-ausgleichu'tg, die drei ersten an das herzogliche Haus Nassau und das letztere anPreußen (Provinz Westfalen) gekommen sind. Der König der Niederlande hat,als er Luxemburg dafür erhielt, auf jene deutschen Erbländer des Hauses Nassau-