Ludwig (Landgr. zu H.-Homb.) Ludwig Philipp (K'ön. d. Franz.) 959
seiner Zeit auf seine Rechnung schreiben. L.. liebte vielleicht das Geld über Gebühr,und die Verhandlungen der Kammer von 1831 haben nachgewiesen, daß er nebender Civilliste noch Besoldungen als Kriegsminister und als Regimentschef bezog,auch sonst allerlei Privatvortheile auf Kosten des Staats und der Domainen ansich zu bringen wußte, was aus seinem Nachlaß zurückerstattet werden mußte;allein er betrachtete den Staat als sein Eigenthum und sah kein Unrecht darin, dieconstitutionnellen Formen zu umgehen, weil er sie für Beeinträchtigungen seinesRechtes hielt. In politischen Verhaltnissen gegen Personen war L. zuweilen klein-lich, ja gehässig, allein er achtete auch an seinen Gegnern Geist und Charakter,wie er sie selber hatte, und verachtete selbst die Werkzeuge, die ihm dienten, sowieetwa ein Feldherr den Spion, welchen er für ehrlos achtet, dennoch zu seinenZwecken gebraucht. Daß er Petitionen um Aufhebung der Verfassung an-nahm, hat freilich bei der öffentlichen Meinung ein ungünstiges Urtheil er-fahren; aber die Schuld vom Despotismus liegt im Allgemeinen zum größernTheil an Denen, welche ihren Rücken dazu anbieten, und nicht ein Regentmacht sich zum Despoten, sondern seine Unterthanen machen ihn dazu. WennL. überhaupt das constitutionnelle Wesen nicht vertragen konnte, so liegt dernatürliche Grund davon in seiner Erziehung. In ganz andern Begriffen auf-gewachsen und militairisch zu denken gewöhnt, wie Jeder, der längere Zeit imKriegsdienst gewesen, behandelte er den Staat wie ein Regiment und jede Op-position als Bruch der schuldigen Subordination; er hätte sich in seinen altenTagen umdenken und umschassen müssen, um einen bessern Sinn für das Wesender Verfassung zu gewinnen. Überdem theilte er diesen Fehler mit Vielen, welchenicht die gleiche moralische Entschuldigung für sich haben; das Weitere that derEinfluß der allgemeinen deutschen Verhältnisse, die Zuvorkommenheit seiner näch-sten Umgebung und der Menge selbfteigner Knechtsinn, und so wird, wie wirdenken, die Geschichte dereinst ein milderes Urtheil über ihn fällen, als die ersteAufregung seiner ihn überlebenden Zeitgenossen gethan hat. (22)
Ludwig (Wilhelm Friedrich), Landgraf zu Hessen-Homburg, geborenam 29. Aug. 1770, ist der zweite Sohn des 1820 gestorbenen LandgrafenFriedrich Ludwig und dessen Gemahlin Karoline, Tochter Ludwigs IX., Landgra-fen von Hessen-Darmstadt. Er trat früh in preußische Kriegsdienste, focht rühm-lich in mehren Schlachten und stieg bis zur Würde eines Generallieutenants. Inder Schlacht bei Leipzig schwer verwundet, mußte er an dem verwandten Hofe zuDessau seine Heilung abwarten, ehe er 1814 dem Heere nach Frankreich folgenkonnte. Nach dem Frieden ward er zum Gouverneur der Bundesfeftung Luxem-burg ernannt, wo er sich seit dem Ausbruche der belgischen Unruhen durch kräftigeEntschlossenheit auszeichnete. Er vermählte sich 1804 mit der Prinzessin Augustevon Nassau-Usingen, von welcher er aber 1805 wieder geschieden wurde. DerTod seines Bruders, des Landgrafen Friedrich, der ohne Erben starb, rief ihn1829 zur Regierung. Seine nächsten Erben sind seine jüngern Brüder, Philipp,geboren am 11. März 1779, östreichischer Feldmarschalllieutenant und Comman-dirender in Jnneröstreich und Tirol, der unvermählt ist, und Gustav Adolf Fried-rich, geboren am 17. Febr. 1781, östreichischer Feldmarschalllieutenant, seit 1818mit der Prinzessin Luise Friederike von Anhalt-Dessau vemahlt, der einen männ-lichen Erben hat.
Ludwig Philipp, König der Franzosen seit dem 9. Aug. 1830, ge-boren den 0. Oct. 1773, zuerst Herzog von Valois, darauf Herzog von ChartreS,während der Revolution „Lgalite", und endlich bis zum 9. Aug. 1830 Herzogvon Orleans genannt, ist der Sohn des am 8. Nov. 1793 guillotinirten Her-zogs von Orleans Louis Joseph Philipp, (s. Bd. 8), des Urenkels des Regenren.Seine Erziehung wurde von seiner trefflichen Mutter, Louise Marie Adelaide von