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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
952
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952 Ludwig 1. (Grvßhnzog von Hessen)

Darmstadt llttd Frankreich geschlossen wurde, fortwährend in Anspruch Der luneviller Friede (1801) vereinigte L.'s Besitzungen auf dem linken Rheinusir mitFrankreich. Der Reichsdeputationshauptschluß nahm ihm noch andere Besitzun- ^ MM ,gen, gab ihm aber auch neue, worunter das Herzogthum Westfalen die wichtigstewar. Nur nach langem Kampfe trat L., der gern das Ergriffene festhielt, 1806 -izum rheinischen Bunde, wurde Großherzog und hob am 1. Ott. 1806 die in ei- ^

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nem Theile des Landes bestehenden alten Landstande auf. Die Verbindung mitFrankreich foderte Opfer aller Art, und Hessen fochten bei Badajoz, bei Wagramund in Rußland. Hatte L. gezögert, Frankreich sich anzuschließen, so zögerte er WM

nun, den übernommenen Verpflichtungen treu, auch mit dem Rücktritte, undschon waren russische Truppen in seiner Residenz gewesen und Baiern hatten dieStaatskasse versiegeln wollen, als L. durch seinen Bevollmächtigten im Nov.

1813 mit den verbündeten Mächten die frankfurter Convention abschloß. Ansdem wiener Congresse erwarb er Mainz mit der Rheinprovinz, mußte aber West-falen abtreten, ein Verlust, der ihm wehe that. Beim Antritte seiner Re-gierung hatte er 300,000 Einwohner auf 100 llMeilen vorgefunden, und be-faß nun ein Gebiet von 185 mjMeilen mit 680,000 Einwohnern. Es warFriede geworden, aber im Lande war Gährung. Gute und böse Absicht, Stre- ^

den nach echter neuer Freiheit und Aristokratenumtriebe mischten sich durch-einander; besonders im hessischen Odenwald. Truppen marschirten, Untersu-chungen begannen und wurden namentlich vom Kanzler Arens in Gießen mitVorliebe geleitet, bis endlich die Verfassungsurkunde vom 17. Dcc. 1820 dieSpannung friedlich löste. Allgemeiner Beifall lohnte den Großherzog für dieseVerfassung *), die zwar noch Spuren des ersten, von den Ständen nicht ange-nommenen Grundgesetzes **) enthält und überhaupt den Einfluß einer wieder ser-viler gewordenen Zeit verrieth, aber doch auch viele Bürgschaften der Volksrechtedarbot. L., der Gründer freisinniger und vernunftmäßiger Gesetze, war nun be-müht, im Frieden zu vollenden, was er wahrend des Krieges begonnen und, wennauch mit Unterbrechungen, gern und öfters fortgesetzt hatte. Mehre Landtage be-rief er noch; den letzten, wie die frühern, eröffnete er in eigner Person, von Altergebeugt, am 3. Nov. 1829. Nothwendig mußte sich L., der so lange unum-schränkt geherrscht hatte, obgleich die Ausstattung der Civilliste glänzend genanntwerden konnte, durch Manches in der Verfassung beschrankt fühlen; aber doch fin-det sich nirgend ein Anklang, daß ihm in den Sinn gekommen sei, etwas davonaufzuheben, rückwärts zu drängen. Während des letzten Landtags stürmten Un-glücksfälle auf ihn ein. Seine Gemahlin, mit der er am 19. Febr. 1827 das gol-dene Hochzeitfeft begangen hatte, starb am 24. Ott. 1829 auf ihrem LandsitzeAuerbach, und L. folgte, beinahe unerkannt, nach ausgelöschter Laterne am ge-wohnten Fuhrwerke, von fern dem Leichenzuge nach Darmstadt. Bald nachherverlor er einige seiner nächsten Verwandten. Er selbst litt an Wechselsieber, Gicht,Lungenbeschwerden. Ein Schlagfluß trat hinzu und er starb am 6. April 1830, ^gerade 40 Jahre nach seinem Regierungsantritte. ^

Schon in vorstehender Lebensskizze mußten manche Andeutungen über L.'sCharakter und Sinnesart ihre Stelle finden. Sie lassen sich vielleicht in den we-nigen Worten:Festhalten des Ergriffenen und männliches Sein" zusammenfas-sen. L. war freisinnig und hochherzig in seinen Ansichten. Davon zeugen das ^letzte Jahrzehend des vorigen, sowie der Zeitraum unsers Jahrhunderts, welchersich an die sogenannten Befreiungskriege schließt. Er gab nie der politischen Ver- ^ketzerungssucht Gehör, und wo er die Gesetze feindlich wirken lassen mußte, entzoger doch deshalb nicht seine persönliche Zuneigung. Obgleich Freund des Kaisers, ^

Europaische Verfassungen", zweite Ausgabe, Bd. 1, S. 677 fg.

**)Europäische Verfassungen", Bd. 1, S. 671 fg.

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