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begriffe der Nationalökonomie in Beziehung auf Theurung und Wohlfeilheit,Angemessenheit der Preise und ihre Bedingungen" (4 Bde., Koburg 1811 —14)und „Handbuch der Staatswirthschaftslehre" (3 Bde., Erlangen 1821 — 22).Der Beifall, den seine Werke fanden, gab 1819 Anlaß, ihm das Lehramt desStaatsrechts und der Staatswirthschaft auf der Universität zu Bonn anzutragen.In den letzten Jahren hat L. einige werthvolle Mittheilungen in Politz's „Jahrbü-chern für Geschichte und Staatskunst" gegeben, unter welchen wir „Über die noth-wendige Reform des teutschen Münzwesens" (1828) auszeichnen.
Louis (Baron), ehemaliger französischer Finanzminister, bekannt unterdem Pamen des Abbe Louis, weil er vor der Revolution die ersten kirchli-chen Weihen erhalten hatte, ist geboren zu Toul, im Departement der Meur-the, um das Jahr 1760. Schon 1788, als Mitglied der Provinzialversamm-lung von Orleanais, erklarte er sich für das neue politische System, und beidem ersten Föderationsfeste, am 14. Jul. 1799, assistirte er als Diakonusdem Bischof von Aurun, Talleyrand, bei der Messe an dem Altare auf demMarsplatze. Ludwig X VI. gab ihm einige diplomatische Auftrage nach Brüsselund nach Stockholm. Unzufrieden mit den Ausschweifungen und Verbrechen,die dem 1V. Aug. 1792 folgten, zog sich der Abbe L. nach England zurück,wo er bis zum 18. Brumaire des Jahres VIll (9. Nov. 1799) blieb. Nachseiner Rückkehr wurde er zum Umtre <le« re^uätes im Staatsrathe ernannt,und erhielt 1819 den Vorsitz bei dem Liquidationsrathe in Holland; dannward er unter dem Minister des öffentlichen Schatzes, Möllen, angestellt, und1814 übertrug ihm die provisorische Regierung, deren Präsident Fürst Talleyrandwar, das Portefeuille des Finanzministeriums. Er behielt es, als Ludwig XVIll.die Regierung antrat. Obgleich er früher bei der kaiserlichen Finanzverwaltungselbst mit wirksam gewesen war, und sie bei mehren Gelegenheiten öffentlich geprie-sen hatte, so griff er doch jetzt dieselbe in der Deputirtenkammer, bei Gelegenheitder Budgets von 1814 und 1815 sehr lebhaft an, worüber sich zwischen ihm undGaudin (Duc de Gaeta) eine heftige Polemik erhob. Baron L. hatte nämlich beiseiner Übernahme der Finanzverwaltung erklart, daß er, statt auf dem bisher be-folgten Wege zu verharren und die Staatsgläubiger nach Willkür zu befriedigen,entschlossen sei, alle Schulden der kaiserlichen Regierung gewissenhaft abzutragen.Er gab daher seinem Kinanzsystem das große Princip der Pünktlichkeit im Bezah-len zur Grundlage. So stellte er durch die Erfüllung der Verpflichtungen desStaats den Credit desselben wieder her. Das Unternehmen war nicht leicht; denndie rückstandigen Zinsen mochten sich wol auf eine Milliarde belaufen. Nach derInvasion im Marz 1815 folgte Baron L. dem Könige nach Gent und kehrte imJul. mit ihm zurück. Im Sept. 1815 verließ er mit Talleyrand das Ministe-üum, das Corvetto erhielt, trat nunmehr als Deputirter in die Kammer, woer anfangs mit der Minorität, seit 1819 aber mit der Majorität stimmte. ImJahr 1818 ernannte ihn der König (28. Der.) abermals zum Finanzminister.Das von ihm befolgte Finanzfystem fand indeß ebenso viel Tadler als Vertheidiger.Denn um den Ausfall in der Einnahme zu decken, schlug er den Verkauf von Ge-meindegütern und von Staatswaldungen vor; er ließ königliche Scheine zu 8 Pro-cent Zinsen, nach drei Jahren zahlbar, ausgeben, die auf jene Verkaufe hypothe-kirt waren; er vertheidigte und behauptete das Tabacksmonopol u. s. w. AlleinThatsache ist es, daß die Restauration seinen Operationen die Wiederbelebung desEredits verdankte. Als das Wahlgesetz vom 5. Febr. 1817 verändert werden sollte,widersprach er im Conseil, und trat in Folge dessen zugleich mit Dessolles undGouvion St.-Cyr am 17. Nov. 1819 aus dem Ministerium. Jetzt nahm erseinen Sitz im Centrum, stimmte aber meistens mit der linken Seite, und zwargegen das Wahlgesetz vom 29. Jun. und die beiden Ausnahmegesetze von 1829.Eonv.-Ler. der nenest'U Zeit und Literainr, 9, 99