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Zweiter Band (1833) F bis L
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Lötz

genommen und in der Festung Rendsburg im strengsten Gewahrsam gehaltenNachdem er hier ein halbes Jahr verhastet gewesen war, und eine außerordentlicheCommission die genaueste Untersuchung vorgenommen hatte, ward er vom schles-wigschen Obergericht durch ein Unheil ohne Entscheidungsgründe, ohne Anfüh-rung eines Gesetzes,wegen Handlungen, die hatten gefahrlich werden können"seines Amts entsetzt, zu einjähriger Festungsftrafe und in sammtliche Untersu-chungskosten verurtheilt; der Titel eines königlichen Kanzleiraths ward ihm gelas-sen. Ein Strom von Schmähungen und Verleumdungen hatte sich gegen ibn er-gossen, von ihm selbst aber ist während seiner Gefangenschaft kein gehässiges Wortüber seine Gegner gehört worden, und es hat sich ergeben, daß er uneigennützigfür die Freiheit seines Vaterlandes gekämpft hat und von allen ihm gemachtenVorwürfen sich kein einziger als begründet zeigt.

Lötz (Johann Friedrich Eusebius), wirklicher geheimer Conferenzrath zuKoburg, geboren am 13. Jan. 1770 in dem Hildburghausischen, jetzt koburgischmOrte Sonnenfeld, wo sein Vater als Amtmann angestellt war, erhielt seit 1781uuf dem Gymnasium zu Koburg seine Vorbildung, und bezog darauf 1787 dieUniversität Jena, um die Rechtswissenschaften zu studiren. Seine Absicht, sichdem Lehramte zu widmen, wurde durch den Tod seines Vaters vereitelt. Er ging1.79V in seine Heimath zurück, ward in demselben Jahre als Hofadvokat angestelltund lebte als Sachwalter erst in Sonnenfcld, später in Hildburghausen. Er er-hielt 1795 den Auftrag, das Archiv in Hildburghausen zu ordnen, und 1797 dieStelle eines Regierungs- und Consistorialsecretairs, die er bis 1804 bekleidete, woer Lehnssccretair wurde, bis er endlich 1806 als Beamter nach Heldburg, einemhildburghausischen Amte, versetzt ward. In dieser Stelle fand er jedoch seine Wün-sche nicht befriedigt, und trat 1810 als Regierungsrath für das Polizeidepartementund die Landeshoheitssachen in die Dienste des Herzogs von Koburg. Dieses Amtbekleidete er bis 1822, wahrend er manche Nebengeschäfte zu besorgen hatte, unterwelchen das Wichtigste die Übernahme des Fürstenthums Lichtenberg 1816 unddie Organisation und Verwaltung dieses neuen Gebietsteils bis 1817 war. Erwurde darauf mit Beibehaltung seines Geschaftskreises bei der Regierung zu denArbeiten des Ministeriums in publicistischen Angelegenheiten gezogen und über-nahm zugleich die Direktion der damals errichteten Schuldentilgungscommission.Mit dem Schlüsse des Jahres 1824 trat er aus der Regierung und als gehei-mer Assistenzrath in das Ministerium, wo er besonders die gotha-altenburgischenSuccessionsangelegenheiten zu bearbeiten hatte, die durch den Theilungsvertrag vom12. Nov. 1826 erledigt wurden, den er als zweiter koburg. Bevollmächtigter mitabschloß. Ein Antrag, in die Dienste des Herzogs von Meiningen zu treten, veran-laßt 1827 seine Beförderung zum geheimen Conferenzrath, während er seine frü-hern Geschäfte beibehielt, bis er 1831 mit seiner jetzigen Stelle einen umfassendemWirkungskreis erhielt, der hauptsächlich die Gesetzgebung, die Ausbildung des in-nen: Verwaltungswesens und die auswärtigen Verhältnisse begreift. Im Inn.

1831 schloß er in München einen Vertrag über die Territorialverhältnisse des lich-tenbergischen Amtes Königsberg ab, und verwaltete seit der Mitte des Jahres

1832 die Stelle eines Generalcommissars im Fürstenthum Lichtenberg, zur Dam-pfung der dort ausgebrochenen, mit den Ereignissen in Rheinbaiern verzweigtenUnruhen, nach deren Stillung er im Jan. 1833 zurückkehrte. Außer einigenSchriften über das Civilrecht, bestehen die literarischen Leistungen, durch welche sichL. einen geachteten Namen erworben hat, in Schriften über verschiedene Zweigeder Staatswissenschaftcn, welchen er früh seine Studien widmete. Seine SchriftÜber den Begriff der Polizei und den Umfang der Staatspolizeigewalt" (Hild-burghausen 1807) ward in einer Zeit geschrieben, die zu einer Untersuchung diesesGegenstandes Auffoderung gab. Sein? Hauptwerke sind:Revision der Grund-

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