Londoner Konferenz 935
derländischm Küste, forme der französische Angriff aus die Citadelle von Antwer-pen — bestimmt worden war, richtete noch vorher der niederländische Bevollmäch-tigte, Baron von Zuylen van Nyeveld, am 9. Nov. 1832 mehre Noten mit Vorschlägen an den ersten britischen Minister, Lord Grey. Diese Vorschläge betrafenvie Annahme eines von dem preußischen Bevollmächtigten im Haag übergebe-nen Entwurfs, als Basis eines zwischen Niederland und den fünf Mächten abzu-schließenden Endvertrags. Holland hatte sich darin den letzten Federungen der Con-ferenz sehr genähert, aber auch in dem preußischen Entwürfe einige Abänderungenvorgeschlagen, daher Lord Grey in seiner Antwort vom 11. Nov. 1832 darin kein„Mittel zu einer alsbaldigen und genügenden Ausgleichung der obschwebenden Fra-gen" erblickte, sondern nur „einen neuen Aufschub, den der jetzige Stand der An-gelegenheiten nicht länger gestatte". Lord Grey sah also darin nicht die Basis ei-nes Vertrags, wie der niederländische Minister seinen Entwurf bezeichnete, son-dern bloß die Grundlage zu neuen Unterhandtungen. Er erklärte daher noch-mals, „daß die Übergabe der Citadelle von Antwerpen mit den davon abhängendenForts unausweichlich als eine Präliminare zu weitern Unterhandlungen betrachtetwerden müsse". Van Zuylen bestritt diese Ansicht und Beschuldigung eines be-absichtigten Aufschubs in seinem Schreiben vom 12. Nov. „Der Entwurf desberliner Cabinets habe nämlich einige Punkte unausgefüllt gelassen, die ein Ver-ständniß von wenigen Stunden hätte ausgleichen können." „Seit das britischeCabinet", heißt es ferner in diesem Schreiben, „aus der Scheldefrage eine eng -tische und europäische Frage macht, habe das niedcrländischc Cabinet, obgleich erstaunt, daß die Vermittler sich mit ihren eignen Interessen beschäftigen, sich bereiterklärt, Alles anzunehmen, was der Entwurf von Berlin in dieser Beziehung vor-geschlagen." Weil nun Lord Grey den Ansatz des Scheldezolles von 3 Gldn. fürdie Tonne für zu hoch gehalten, so habe das niederländische Cabinet diesen Ansatzvermindert-, ebenso habe dasselbe die Besorgniß der belgischen Regierung wegen ei-ner willkürlichen Erhöhung des Tarifs des Transitozolls durch Limburg am 9. d.schriftlich beseitigt. Dagegen demerkte Lord Grey in seiner Erwiderung vom13. Nov., daß er die Unterscheidung zwischen „Vertrag" und „Unterhandlung" füreinen bloßen Wortstreit hatte; „der preußische Entwurf sei in London von einigenMitgliedern der Conferenz abgefaßt und nach Berlin gesendet worden, ohne daß diebritische Regierung daran Theil genommen oder Kenntniß davon gehabt hätte;auch sei er niemals der Conferenz, noch ofsiciell Sr. Majestät StaatSftcretaic mit-getheilt worden." Hinsichtlich des Scheldezolls habe der niederländische Bevoll-mächtigte den Betrag der Verminderung nicht angegeben, und der Transitozolldurch Limburg sei durch den 11. Artikel des Vertrags vom 15. Nov. ganz ausge-schlossen, denn der Theil von Limburg, durch welchen die über Sittard zu führendeVerbindungsstraße nach Deutschland gehe, habe vor 1790 zu Belgien gehört,wenn nun Belgien diesen Strich an Holland austausche, so könne es darum nichtdie Verbindung mit Deutschland verlieren. Es sei die freie Durchfahrt über Sit-tard also bloß einer Abgabe zur Unterhaltung der Wege unterworfen. Der Lordverwies femere Eröffnungen an das li'ooei^n olLoe. Hieraus erwiderte Baronvan Zuylen am 14. Nov., da er nicht bei Sr. großbritannischcn Majestät be-glaubigt, sondern zu den Verhandlungen mit der Conferenz bevollmächtigt sei, dieseaber den Charakter als Vermittlerin verliere, indem zwei ihrer Mitglieder den vonkriegführenden Machten annähmen, so habe er nur sich vertraulich an den Chef desbritischen Cabinets unmittelbar und nicht an das ^orei^n <Mce wenden können.So war also auch dieser Schritt, um die Anwendung von Zwangsmitteln abzu-wenden, vergeblich. Der niederländische Minister der auswärtigen Angelegenhei-ten brachte hierüber am 18. Dec. 1832 eine Mittheilung an die beiden Kammern