Londoner Conferenz 933
Frankreichs und Großbritanniens angedeuteten finanziellen Maßregeln zu ergrei-sen — Maßregeln, die um so wirksamer sein würden, als ihre einstimmige Geneh-migung durch die fünf Machte selbst dem haager Cabinet weder Zweifel noch Hoff-nung mehr übrig lassen könnte. In Betracht jedoch, daß die Entfernungen,welche Wien und Petersburg von London trennen, in diesem kritischen Augenblickeinen so langen Verzug herbeiführen könnte, erklären die Bevollmächtigten vonOstreich, Preußen und Rußland, daß es ihnen hinreichend erscheinen würde, denberliner Hof zu befragen und ihn aufzufodern, daß er erstens eine*Entscheidungausspreche, wodurch er das haager Eabinet von der unumgänglichen Nothwendig-keit benachrichtigte, in der es sich befände, entweder innerhalb einer bestimmtenZeit den Entwurf zu einem definitiven Tractat zwischen Holland und Belgien vor-zulegen, der alle die in letzter Instanz von der londoner Conferenz an den niederlän-dischen Bevollmächtigten gerichteten Fragen bejahend und auf eine klare und gänz-lich zufriedenstellende Weise entscheide, oder seine Zustimmung zu den 24 Artikelnvom 14. Oct. 18.11 einzureichen; und daß er zweitens die Verpflichtung darstelle,welche die Verwerfung der einen oder der andern dieser Foderungen Ostreich, Preu-ßen und Rußland auferlegen würde, fürs erste Belgien von den an Holland seit dem1. Jan. 1832 schuldigen Rückständen freizusprechen und sodann eine Million Gul-den wöchentlich von der belgischen Schuld an Holland abzuziehen, wofern nach Ab-lauf der festgesetzten Zeit die Nichtbezahlung der Rückstände seit dem 1. Jan. 1832nicht die vorausgesetzte Wirkung hervorgebracht hätte; und zwar ohne damit denbesondern Maßregeln vorzugreifen, welche England und Frankreich, insofern sie da-bei betheiligt sind, für unerläßlich erachten möchten, wenn der wöchentliche Abzugohne Erfolg bliebe."
,.Die Bevollmächtigten von Ostreich und Rußland bemerkten, daß sie in Be-tracht der Dringlichkeit des Augenblicks einwilligten, sich nach den von dem berli-ner Hofe zu eröffnenden Beschlüssen zu richten. 'Die Bevollmächtigten der dreiMächte fügen hinzu, daß diese Beschlüsse binnen zehn oder zwölf Tagen in Londonbekannt sein könnten, und daß sie in ihren Augen zwei Vortheile von größter Wich-tigkeit darbieten: Sie würden die letzten Mittel gewähren, die Unterhandlungendurch einen friedlichen Vergleich zu beendigen, der alle Interessen und Wün-sche sämmtlicher Parteien befriedigen könnte; und selbst wenn diese Möglichkeitnicht schließlich verwirklicht würde, so könnte doch das haager Cabinet, wenn es einvollkommenes Einverständniß unter den fünf Mächten selbst hinsichtlich der mitBezug auf Holland zu ergreifenden finanziellen Maßregeln gewahre, nicht anstehen,die Entschließungen anzunehmen, welche Hollands und Europas Wohl foderten.Die Angelegenheit, welche die Conferenz beschäftigt, würde solcher Gestalt ohneeine Unterbrechung oder Gefährdung des allgemeinen Friedens erledigt werden."
„Der britische Bevollmächtigte drückt sein Bedauern darüber aus, daß ernicht im Stande sei, den Vorschlägen der Bevollmächtigten von Ostreich, Preußenund Rußland beizustimmen; er ist arffs tiefste von den Vortheilen überzeugt, dieaus einstimmigem Handeln von Seiten der fünf Mächte hervorgehen würden,wenn es möglich wäre, dies zu bewirken, und er schmeichelt sich, daß er durch dieArt und Weise, wie er bei einer frühern Zusammenkunft der Conferenz die Idee,erst zu pecuniairen Maßregeln zu schreiten, ehe man Maßregeln von kräftigermCharakter ergreife — eine Idee, von der er gehofft, daß sie sich des thätigen Au-sammenwirkens der Conferenz erfreuen würde —, einen Beweis davon abgelegthabe, welche Wichtigkeit er die Einstimmigkeit beimesse. Aber der britische Be-vollmächtigte ist überzeugt, daß es bei der gegenwärtigen Lage der Unterhandlungenzur Aufrechthaltung des europäischen Friedens nöthig ist, daß die Mächte, welcheden Tractat vom Nov. rarisicirt und die Vollziehung der Bestimmungen diesesAktenstücks garantirt haben, entscheidende Maßregeln ergreifen; und er bedauert,