Londoner Konferenz 'WI
mehrmonatlicher Haft, in Folge des im 66. und 68. Protokolle dazu von der Eon-ferenz bei dem Bundestage ausgewirkten Befehls freigegeben. Der König derNiederlande weigerte sich fortwahrend mit Belgien unmittelbar über einen definitiven Vertrag zu unterhandeln, weil er die Unabhängigkeit Belgiens so wenig alsdenSouverain desselben anerkannt habe; auch kam er auf das ProjettvomZI.Jan.,welches bloß die administrative, nicht die politische Trennung Belgiens feststellte,zurück, und seine Bevollmächtigten legten demselben durch die Note vom 29. Maieinen officiellen Charakter bei. Dieses Prostet erklärte aber die Conferenz in ihrem64. Protokolle vom 10. Iun. 1832 für durchaus unausführbar, weil es die vonihm stillschweigend schon zugegebene politische Unabhängigkeit Belgiens aufs Neuein Frage stelle. Darauf erklärte die Conferenz in dem 65. Protokoll von,11. Iun. unter Anderm, sie könne sich auf keine Unterhandlungen einlassen, die denVerpflichtungen vom 15. Nov. gegen Belgien und seinen Souverain zuwiderliefen; die einzigen Punkte, welche einer Unterhandlung sähig wären, seien die vorbe-haltenen Artikel, der ganze übrige Theil des Tractals müsse in Ausführung ge-bracht werden. Sie verlange daher vom Könige von Holland die Räumung desanerkannten belgischen Gebiets mit Einschluß der Citädelle von Antwerpen bis zum20. Jul., ferner die Herstellung der vollständigen Freiheit auf der Scheide und aufder Maas; nach der Räumung der Gedietstheile sollten freundschaftliche Unter-handlungen stattfinden, um diejenigen Artikel zu modificiren, welche Schwierig-keiten in der Ausführung darböten. Dagegen antwortete di^niederländische Re-gierung durch die Noten vom 30. Iun., „daß eine vor dem 20. Jul. zu bewirkendeRäumung des gegenseitigen Grundgebiets (also auch der Citadelle von Antwerpen)unannehmbar sei, so lange man sich nicht über die Bedingungen der Trennung ver-standen habe". Demnächst wurde niederländischer Seits ein neuer Entwurf (vom30. Iun.) zu einem Tractate zwischen dem Könige der Niederlande und den fünfHöfen, in Bezug auf die Trennung von Holland und Belgien in Vorschlag ge-bracht. Holland gab darin in Ansehung des wichtigen Punktes der Binnen-schiffahrt nach, verlangte aber dagegen ein nicht unbedeutendes Mehr von Lim-burg. Von der andern Seite drang die belgische Regierung in wiederholt an dieConferenz gerichteten und von General Goblet als belgischen Gesandten übergebe-nen Noten, zuletzt durch die vom 7. Jul. 1832, auf die Räumung des Belgienunwiderruflich zuerkannten Gebiets; bevor dieses geschehen, könne die belgische Re-gierung an keiner Unterhandlung über die Punkte, welche Gegenstand der Vorbe-halte seien, Theil nehmen. In dieser doppelseitigen Stellung entwarf die Confe-renz ein 67. Protokoll vom 11. Jul., in welchem sie die angefochtenen Artikel noch-mals änderte; hieraufmachte zwar der König der Niederlande in seiner Antwortvom 25. Jul. einige Augestandnisse; allein man kam so wenig hinsichtlich derScheide und der übrigen Grundlagen des Vertrags überein, daß Belgien im Aug.bei der Conferenz aus Zwangsmittel gegen Holland förmlich antrug. Nun ent-warf, wie es in dem, dem 69. Protokolle beigefügten Memorandum <3 vom24. Sept. heißt, der britische Minister ein Thema zu einem Vertrage; allem dieConferenz konnte sich darüber mit den m'ederländischin Bevollmächtigten nicht ver-einigen. Daher erkannte endlich die Conferenz die Nothwendigreit, Zwangsmittelanzuwenden, in dem 70. Protokolle vom 1. Ott. 1832 an. Nach vor-ausgeschickter Darstellung der Sachlage „erklären die Bevollmächtigten der fünfHofe, daß, wenn nicht am 15. dieses Monats die Citadelle von Antwerpen, diedazu gehörigen Punkte und andere Orte, die nach den Bestimmungen in dem Trac-tat vom 15. Nov. einen Theil des belgischen Gebiets bilden, von den holländischenTruppen geräumt sind, sie Belgien das Recht zuerkennen werden, für jede Woche,st l.mge als die Räumung aufgeschoben wird, eine Million Gulden von den Rück-ständen der bis zum 1. Jan. 1832 auf dasselbe kommenden Schuld abzuziehen,
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