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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
929
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Londoner Conferenz

Artikel zwischen Belgien und Holland wurden von der belgischen Kammer am1. Nov. mit 59 gegen 38 Stimmen, und am 3. Nov. im Senat mit 35 gegen8 Stimmen angenommen. Der König Leopold unterzeichnete sie aber erst am14. Nov., nachdem er die Gewißheitvon Vervollständigen Anerkennung seiner Kronedurch die londoner Conferenz erhalten hatte. Hierauf ward der Vertragsentwurf alsein förmlicher Tractat zwischen dem Könige der Belgier einerseits und den fünfMachten andererseits zuLondonam 15. Nov. 1831 unterzeichnet. Er enthielt die24 Artikel und noch folgende drei: Art. 25. Die Höfe von Ostreich, Frankreich, Groß-britannien, Preußen und Rußland garantiren Sr. Majestät dem Könige der Belgierdie Ausführung aller vorstehenden Artikel. Art. 26. In Folge des gegenwärtigenTraktats ist Friede und Freundschaft zwischen Sr. Majestät dem Könige der Bel-gier einerseits und I. I. M. M. den genannten fünf Monarchen andererseits.Art. 27. Die Ratificationen des gegenwärtigen Traktats werden in London binnenzwei Monaten ausgetauscht. (Vgl. Belgien.)

So schien die große Frage wenigstens in Ansehung Belgiens entschieden zustin, allein von Seiten der Niederlande erhoben sich jetzt weit größer? Schwierigkei-ten. Der König machte nämlich der Conferenz das Recht streitig, einem unab-hängigen, selbständigen Staate und einem Souverain Gesetze vorzuschreiben; erwerde jedoch keinen Angriff unternehmen, sondern sich auf die Defensive beschrän-ken; allein er widerspreche der Form und dem Charakter des Entwurfes der 24Artikel Nun begann eine sehr lebhafte diplomatische Erörterung dieser Artikelin einem Notenwechsel zwischen der Conferenz und dem niederländischen Gesandten.Die Streitpunkte betrafen hauptsächlich die Grenzbeftimmungen, die Schulden-cheilung und die freie Schissfahrt auf Strömen, Flüssen und andern Handelswe-gen. Zugleich galt es eine Handelsfrage zwischen England und Holland. DurchBelgiens freien Zwischenhandel mit Deutschland, urtheilten die holländischenRaufleute, bemächtige sich England ausschließend der Einfuhr, und mache Belgienzu seiner Factorei, zu seiner Handelscolonie. Das niederländische Cabinet beriefsich auf die Annahme der frühern Protokolle 1,11 und 12, nebst dem Anhange ^Es verwarf jedoch nicht die 24 Artikel überhaupt; denn es hatte schon vor dem Ab-schlüsse des Vertrags der Conferenz mit Belgien durch die Note vom 7. Nov. sicherboten, über Modifikationen zu unterhandeln, deren die 24 Artikel bedürften.Die Conferenz wies damals durch ihre Note vom 10. Nov. jede Unterhandlungzurück; allein da Preußen, Ostreich und Rußland geneigt waren, auf solche Modi-fikationen, welche das besondere Interesse Nordniederlands betrafen, einzugehen, soerließ die Conferenz auf die Eingabe der niederländischen Bevollmächtigten Falckund van Zuylen vom 14. Dec. 1831, eine Denkschrift am 4. Jan. 1832, in wel-cher sie wünschte, die Meinung des Cabinets vom Haag über die 24 Art. ken-nen zu lernen. Hierauf antworteten die niederländischen Bevollmächtigten amN. Jan. 1832. Sie machten die Ansicht geltend, daß die Conferenz nichtSchiedsrichterin in der belgischen Sache, sondern nur Vermittlerin sei, und bezogensich auf einen Brief des französischen Ministers der auswärtigen Angelegenheitenan Herrn Bresson vom 1. Febr. 1831, in welchem es wörtlich heißt:Die Con-ferenz von London ist eine Vermittelung, und die Absicht der Regierung des Kö-nigs ist, daß sie nie diesen Charakter verlieren solle." Fern r hieß es in jenem Ant-wortschreiben vom 30. Jan., die Trennung Belgiens von Holland sei von demKönige der Niederlande anerkannt; allein er habe nie zugegeben und könne nie zu-geben, daß die Interessen Hollands dieser Trennung geopfert werden müßten.Ueberdies könne die Conferenz über die theilweise oder ganzliche Austauschung desGroßherzogthums Luxemburg nichts ohne die staatsrechtlich begründete Zustim-mung des deutschen Bundes vorschlagen, noch weniger feststellen. Die neu?Territorialbestimmung Hollands dürfe daher durchaus nicht mit der von Luxem-Conv.-Lex. der neuesten Zeit und Literatur. II. 59