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Zweiter Band (1833) F bis L
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Londoner Konferenz

und zum Nachtheile Hollands ausgefallen waren. *) Vergebens war der östrei-chische Geheimrath Freiherr von Wessenberg als Vermittler von Seiten derConferenz bei dem holländischen Cabinete, von London nach dem Haag gekom-men; erfand hier die bestimmte Ansicht vorherrschend, daß es unmöglich sei, die18 Präliminarartikel anzunehmen.

Jetzt trat Holland in eine entschieden kriegerische Stellung, und die Folge warder Einmarsch des Heeres unter dem Prinzen von Oranien in Belgien (s. die Ar-tikel Leopold und Niederlande), um, wie der niederländische Minister am 1.und 8. Aug. der Conferenz erklärte, Belgien zur Annahme der in der Anlage ^ des12. Protokoll enthaltenen Bedingungen einer Trennung zu zwingen. Dadurchentspann sich zwischen der Conferenz und dem Cabinete im Haag ein Notenwechselüber jene Unterbrechung des Waffenstillstandes, zugleich aber verlor die belgische Na-tion, deren Armee den trotzigen Herausfoderungen der Kriegsparlei in Brüssel kei-neswegs entsprochen hatte, die Achtung der öffentlichen Meinung in England. Jn-deß erklärte die Conferenz, daß die Flotte unter Admiral Codrington in den Dünenund die in Belgien eingerückte französische Armee unter dem Marschall Ge'rard nur alseine Executionsmacht der londoner Conferenz, um den Friedenszustand zu behaupten,anzusehen sei; auch verfügte sie, da Holland den Widerstand aufgab, die RückkehrCodrington's nach England und Gerard's nach Frankreich. Die Entscheidung derHauptfrage war aber noch immer sehr entfernt; zwar hatte die belgische Regierungdurch die Noten der Conferenz vom 26. Jul. und 5. Aug. 183 1 dazu aufgefodert, denHerrn Van de Weyer bevollmächtigt, in London einen definitiven Vertrag mit Hol-land abzuschließen; auch ordnete die Conferenz durch ihr 34. Protokoll einen sechs-wöchentlichen Waffenstillstand zwischen Belgien und Holland an, worauf unter an-dern das 38. Protokoll vom 1. Sept. und das 46. vom 10. Sept. nähere Bestim-mungen darüber festsetzten; allein erst im Ott. ward ein Schlußvertrag entworfen.In defConferenz am 14. Ott. kam man nämlich auf Lord Palmerston's Antragüber folgende Erklärung überein, daß die fünf großen Mächte sich durch alle in ih-rem Vermögen stehende Mittel der Erneuerung eines Kampfes widersetzen würden,welcher, da er jetzt ganz grundlos wäre, für Belgien, wie für Holland, eine Quelledes größten Unglücks sein und Europa mit einem allgemeinen Kriege bedrohenwürde, dessen Vorbeugung die erste Pflicht der fünf Mächte wäre. **) Demnachward ein 49. sogenanntes Schlußprotokoll, aus'Talleyrand's Rath, in Formeines Vertrags an demselben 14. Ort. unterzeichnet, in welchem die Con-ferenz, um den europaischen Frieden zu sichern, eine definitive Ausgleichung zwi-schen Belgien und Holland in 24 Artikeln vorschlug, mit der an den belgi-schen und an den niederländischen Gesandten gerichteten Bemerkung, daß diese Ar-tikel alle Kraft einer feierlichen Convention zwischen der belgischen Regierungund den fünf Mächten haben sollten, daß die fünf Machte für deren Ausführungbürgten, und daß die Artikel die endlichen und unwiderruflichen Entscheidungen derfünf Mächte enthielten, welcheübereingekommen sind, selbst die vollkommene undunumwundene Annahme der genannten Artikel Seitens der dagegen strebendenPartei, welche dieselben verwerfen sollte, herbeizuführen". *") Diese 24 Friedens-

*) Diese wichtige Note vom 12. Jul. theilt dasPolitische Journal", 1831,S. 63Z fg., mit.

**) Aus eben diesem Grunde hatte auch die Conferenz ihr 60. Protokoll an diebritische Regierung gerichtet, welche eine Seemacht nach den hollandischen Küstenabsenden sollte, um Aeindseligkeiten gegen Belgien zu verhindern.

"*) Dieser Vertragsentwurf vom 14. Ott. 1831 yebft den beiden Begleitschreibensind abgedruckt in derAllgemeinen Zeitung", 183!, Nr. 301 und außerordentlicheBeilage Nr. 417 und 413; sowie das Geschichtliche des Ganges dieser Verhand-lung in der amtlichen Mittheilung des niederländischen Ministers der auswärtigenAngelegenheiten vom 11 Nov. in derAllgemeinen Zeitung", 1831, Nr. 325 u- 326.

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