Liturgiewesen 911
Agende", Potsdam 183V) anzusehen, welcher zu zeigen versuchte, die Agende seirein biblisch in ihrem Inhalte, dem Lehrbegrisse der evangelischen Kirche gemäß,bindend, aber nicht beengend, altkirchlich in Sprache und Form, Andacht weckendund nährend, den kirchlichen Sinn erhaltend, die Union und den Fortschritt zumBessern wirksam fördernd, ganz zeitgemäß, eine kirchliche Gemeinschaft und tüch-tige Kirchenverfassung begründend, dabei höchst rational und in ihrem Ursprüngehöchst erfreulich.
Ob die preußische Geistlichkeit durch die Stimme des Bischofs überzeugt wor-den ist, darüber ist nichts bekannt geworden; aber bei der Geistlichkeit Badenswollten diese vortheilhaften Urtheile über die Agende keinen Raum gewinnen. DieGeneralsynode von Baden vom Jahr 1821 hatte den Beschluß gefaßt, daß zumBehuf der Union beider evangelischen Kirchen binnen Jahresfrist eine neue Liturgiefür die vereinigte Kirche verfertigt und zur Berathung vorgelegt werden sollte.Dieser Beschluß blieb aber unvollzogen, und die Sache ruhte, bis endlich der Groß-herzog zu Anfange des Jahres 1830 den Versuch machte, die neue preußischeAgende einzuführen. Nachdem die evangelische Kirchensection, bloß mit Aus-nahme des Prälaren Hüffel, den Antrag, daß sie, als Organ des Oberbischofs,die neue preußische Agende für Baden einführen möchte, abgelehnt hatte, so ver-ordnete der Großherzog den Gebrauch der Liturgie für den Hauptgottesdienst nachder preußischen Agende in der Hof- und Garnisonkirche zu Karlsruhe auf den10. Jan. 1830. Die Chorgesänge gefielen in der Residenz, daher der evangelischeKirchengemeinderath zu Karlsruhe sogleich um die Erlaubniß bat, die Liturgie desHauptgottesdienstes nach der preußischen Agende auch in der Stadtkirche einzufüh-ren. Die Erlaubniß wurde sogleich (29. Jan) ertheilt, und die Liturgie am31. Jan. in der Stadt gebraucht. Der Ephorus der Landdiöcese Karlsruhe suchteum Erlaubniß nach, die Sonntagsliturgie der preußischen Agende auch in den 15Landgemeinden seines Sprengels, jedoch nur versuchsweise, einzuführen; da aberdie im Febr. 1830 ertheilte großherzogliche Entscheidung auf definitive Einführunglautete, so unterblieb die Sache. Die Geistlichkeit Badens zeigte sich der preußi-schen Agende ganz abgeneigt, theils weil sie ihr missiel, theils weil man ihre Ein-führung als eine Verletzung der Unionsurkunde ansah und nur eine Generalsy-node für berechtigt hielt, eine neue Agende zu machen und einzuführen. Es erschie-nen mehre Schriften gegen die Agende und ihre Einführung, und die ConstitutionBadens erlaubte der Regierung nicht, weitere Vorschritte in der Sache zu thun.Man nahm jedoch die so lange aufgeschobene Sache einer neuen Liturgie nun ernst-lich vor, und es erschien zu Ende des Jahres 1831 der „Entwurf einer neuenAgende für die evangelisch-protestantische Kirche des Großherzogthums Baden",von einer dazu niedergesetzten Commissi'on bearbeitet, der jedoch nur erst Formulareund Gebete bei gottesdienstlichen Handlungen enthält. Die Liturgie selbst soll erstdie Generalsynode bestimmen.
Eine ausführliche Beurtheilung der preußischen Agende würde hier zu weitführen. Nur mit wenigen Worten kann daher ihr Verhältniß zu der religiösenCultur der Zeit angedeutet werden. Wenn man auch die Altarliturgie zwischendem Geistlichen und dem Chor für eine Verbesserung des öffentlichen Gottesdien-stes ansehen will, so ist doch die Agende in ihrem Inhalte der jetzigen Zeit durch-aus unangemessen. Die Formulare und Gebete der Agende sollen hinsichtlich derSprache die größtmögliche Würde haben und das Gefühl der Andacht und religiö-ser Begeisterung erwecken und hinsichtlich des dogmatischen Elements die in derGemeinde herrschenden Glaubensansichten aussprechen, oder wenigstens mit ihnenm Einklang sein. Die Liturgie kann keine Dogmen in die Gemeinde einführen,die nicht schon in derselben angenommen sind, sondern nur die in der lebenden Ge-meinde wirklich vorhandenen Glaubensansichten zum lebendigen Bewußtsein brin-