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Zweiter Band (1833) F bis L
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Liturgmvesen

schon, Jablonski, Couard, Noodt, Hetzel, Wilmsen) zu Ende Jul. 1825 eineGegenvorstellung beim Consistorium einzureichen, in welcher sie die Gründe, war-um sie die neue Agende in ihrer dermaligen Form nicht annehmen könnten, treffendund bescheiden darlegten und zugleich erklarten, daß sie sich, jedoch unbeschadet derevangelischen Freiheit, bei besondern Veranlassungen auch von ihr abzuweichenlieber an die alte Agende halten wollten. Zu gleicher Zeit erließ der Stadtralh zuBerlin, der vom Ministerium war aufgefodert worden, die Annahme der Agendein den Kirchen seines Patronats zu befördern, ein merkwürdiges Schreiben an daskönigliche Ministerium, in welchem er nicht bloß bemerkte, daß die Agende Glau-densartikel zur Sprache bringe, die keine allgemeine Annahme in der evangelischenKirche gefunden hatten und alte Streitigkeiten aufzuwecken drohten, und daß eineallgemeine Gleichförmigkeit der Liturgie weder nöthig noch nützlich sei, sondernvorzüglich den Satz ausführte und durch allgemeine Rechtsgründe zu erhartenund aus Luther's Schriften nachzuweisen suchte, daß es dem Landesherrn nicht zu-komme, ohne Zustimmung der Gemeinden und ihrer Lehrer Agenden zu machenund einzuführen. Wahrend der Streit über die Agende und das liturgische Rechtlebhaft fortgesetzt wurde, that die Regierung einen andern entscheidenden Schritt,indem am 2. Iun. 1826 verordnet wurde, daß alle im Predigtamte neu anzustel-lenden Candidaten zur Annahme der neuen Agende verpflichtet und nur unterÜbernahme dieser Verpflichtung angestellt werden sollten. Der öffentliche Wider-spruch gegen die Agende hörte mit dem Jahre 1827 aus; die Regierung aber setzteeine Commission (die Bischöfe Eylert und Ritschl, den Hofprediger Strauß, den Su-perintendenten Marot, den Oberprasidenten von Bassewitz u. A.) zur Durchsichtder Agende nieder, welche schon im April 1828 ihre Arbeiten dem Könige zur Ge-nehmigung vorlegte. Zugleich ließ der König durch Provinzialcommissionen dasHerkömmliche in der Liturgie der einzelnen Provinzen ermitteln und das mit demTon der Agende Zusammenstimmende als Anhang beifügen. Mit solchen Anhan-gen wurde nun die neue Agende für jede Provinz, namentlich für Brandenburg,Pommern, Schlesien, Sachsen, die Rheinlande, besonders gedruckt. Hierauf er-folgte die Einführung noch 1828 in der Diöcese Minden, 1829 in der StadtBerlin, in der Provinz Sachsen und in mehren rheinischen Districten. Nachdemin der Grafschaft Mark die Synode der Prediger noch am 30. und 31. Aug. 1825sich gegen die Agende erklart hatte, wurde sie doch mit der Modisication, welcheeine dafür niedergesetzte Commission (Bäumer, Rauschenbusch, von Oven) ermit-telt hatte, 1829 eingeführt. Ebenso in der Provinz Niederrhein nach den im Jan.1829 gehaltenen Kreissynoden. In Schlesien, wo die neue Agende die anhal-tendste Opposition gefunden hatte, waren 1828 12 Superintendenten mit demConsistorium zu Breslau zusammenberufen worden, um die der Agende für dieseProvinz zu gebenden Zusätze zu berathen. Au Anfang des Jahres 1830 sprach dieMehrheit der Geistlichen die Annahme der Agende aus, und der Magistrat zu Bres-lau bestimmte das Jubelfest der Augsburgischen Conftssion zur Union der luthe-rischen und reformirten Gemeinde und zur Einführung der Agende in Breslau.Nur drei Geistliche widersetzten sich der Union und Agende. Zwei derselben (Schei-be! und Thiel) wurden hierauf suspendirt, ohne daß sie jedoch ihre Meinung geän-dert hatten; vielmehr erklarten 12 Gemeindeglieder (unter ihnen Scheibel, Thielund die Professoren Huschke und Steffens), angeblich im Namen von 300 Fami-lien, daß sie bei der altlutherischen Abendmahlsfeier verbleiben und lieber eine eigneGemeinde bilden wollten. Die Sache war hiermit beendigt; die Geistlichen gabenso vielen Bemühungen der Regierung nach. Als ein Versuch von öffentlicherRechtfertigung der ganzen Sache ist die am Jubelfeste der Augsburger Confessionherausgekommene Schrift des Bischofs Eylert („Über den Werth und die Wirkungder für die evangelische Kirche in den preußischen Staaten bestimmten Liturgie und

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