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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
908
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908 Liturgiewesen

bürg die erste Veranlassung für den frommen König von Preußen gewesen sein sollder evangelischen Liturgie etwas Ähnliches zu wünschen. Nach der Wiederherstel- ^Dii^lung des Staats 1814 faßte man den Plan, die Lutheraner und Reformirten Zzueiner evangelischen Kirche zu vereinigen, und diese Vereinigung durch eine neue, ^für beide Theile passende Liturgie zu besiegeln und durch letztere auch die unter den ^Predigern eingerissene liturgische Willkür zu beendigen. Ein Cabinetsbefehl vom17. Sept. 1814 verordnete eine besondere Commission (Ribbeck, Hanstein, Ey-lert, Sack und Offelsmeyer), um Vorschlage zur Kirchenvereinigung und zu Ver-besserung des Cultus zu machen, „weil die Form des evangelischen (des reformir-ten) Gottesdienstes das Erbauliche und Feierliche nicht habe, welches zur Erhe-bung und Ergreifung nöthig sei". Ohne daß man von den Arbeiten dieser Com-mission etwas vernommen hatte, und, wie es scheint, ganz ohne ihre Mitwirkung,wurde 1816 eine neue Form des Gottesdienstes in der Hof- und Garnisonge- Bmeinde in Potsdam und in der Garnisonkirche in Berlin eingeführt, die dann1821 und verbessert als neue Agende 1822 erschien, welche nun bei der ganzenArmee, allen Garnisongemeinden und Militairinstituten, nach einem Eabinetsbe-fehl vom 14. Febr. 1822, sogleich und ganz eingeführt, nach einem Befehl vom WM19. Febr. 1822 aber an alle Consistorien gesendet werden sollte, um sie den lFeist-lichen vorzulegen, wobei es wohlgefällig bemerkt werden sollte, wenn die Geist- «mW?liehen die Einführung dieser Agende wünschen würden. Ihr Charakteristischeswar, daß sie den Gesang vor der Predigt auf einige Verse beschrankte und stattder Lieder eine Altarhandlung des Predigers einführte, bestehend in Wechselgesan-gen zwischen ihm und einem Sangerchor, in dem Verlesen des apostolischen Glau-bensbekenntnisses, der Epistel und dem Evangelium und dem Aussprechen derallgemeinen Fürbitten, die sonst als Kirchengebet nach der Predigt gesprochenwurden. Auf die Predigt folgte ein einziger Liedervers, und nach diesem schloßder Prediger mit dem Segen aus der Kanzel. Die Dauer des Gottesdienstes solltenur auf eine Stunde beschrankt sein und die Predigt keinen Eingang haben. DieFormulare der Gesänge, Gebete, Ermahnungen waren aus den alten Agendendes 16. Jahrhunderts genommen. Das Neue bestand daher bloß in den ange-führten Veränderungen, die man zugleich als Verbesserungen ansah. Die neueAgende huldigte dem Lutherthum darin, daß sie den etwas dürren reformirtenGottesdienst förmlicher und feierlicher machte, dem Calvinismus aber huldigtesie in der Abendmahlstheorie, sowie sich auch Sätze vorfanden, die an Calvin'sTheorie von der absoluten Erwählung erinnerten. Die Gebrechen dieser Agendein ihrer ersten Gestalt waren das Zusammenpressen des Gottesdienstes in eineStunde, wodurch er den Charakter einer freiwilligen Andacht, die sich nichtangstlich an die Zeit bindet, verliert; das in seiner Wiederholung sehr lang-weilig werdende Hersagen des Glaubensbekenntnisses; die Einmengung derPflichten des Staatsbürgers, sogar der Pflicht politischer Denunciation, inden Ordinationseid, wo aus einem ausfallenden Verstoße auch die Kirchenbe-kenncnisse für die „christlichen Glaubensnormen" erklärt wurden; die ermüdendeEintönigkeit in den Formularen, welche nur immer das Dogma von der Erbsündeund der stellvertretenden Genugthuung Christi aussprachen, und endlich die gänzlicheVernachlässigung neuerer edlerer Sprachformen und neuerer reicherer Ansichten vonden Sacramenten, christlichen Thatfachen und Festen. Die Agende fand daher auchnur geringen Beifall; nur wenige Prediger nahmen sie freiwillig an, die meistenProvinzen, wie Rheinpreußen, Sachsen, Schlesien, Pommern, selbst die Resi-denz Verlin, verweigerten die Annahme. Von einigen sind die Urtheile der Wei-gerung öffentlich im Druck erschienen, die meisten Eingaben gegen die Agende sindaber nicht öffentlich bekannt geworden. Einige Schriften für die Agende, wie dieunbedeutenden von dem Superintendent Mann in Strausberg (Berlin 1822) und