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Zweiter Band (1833) F bis L
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895
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Lindenau

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zeugung des nun zum Mitregentcn erhobenen Prinzen Friedrich unter vielen verdien-ten Mannern längst ihren Mann herausgefunden. L, wurde in derselben Stunde,wo der Cabinetsminister Graf Einsiedel seine Entlassung erhielt, an seine Stelle vomKönige ernannt. Was er bei den anfanglichen Berathungen in der außerordentlichenLandescommission, bei dem Meinungszwiespalte und den Kämpfen wahrend desconstituirenden Landtags sechs Monate hindurch 1831 und bei der endlich am4. Sept. vollzogenen Verfassungsurkunde gewirkt und beigetragen hat, wird dieGeschichte des wiedergeborenen Sachsens ebenso treu berichten, als was er seitdemals Staatsminister des Innern für die Erweckung des constitutionnellen Lebensund zur Vorbereitung der im Jan. 1833 eröffneten neuen Ständevecsammlungtheils unmittelbar der Prüfung des Königs und des Mitregenten vorgelegt,theils in den Sitzungen des Gesammtministeriums und des Staatsraths bera-then, oder als Vorstand seines Ministerialdepartements theils unmittelbar, theilsmittelbar durch die von ihm ressortirer.den Landesbehörden, insonderheit der Lan-desdirecticn, gewirkt hat. Außerdem hat er auch das Direktorium der Com-mission für Straf- und Versorgungsanstalten übernommen, und dabei eine sehrumfassende und schwierige Verwaltung bis in alle Einzelheiten zu leiten; mit be-sonderer Vorliebe widmet er sich der ihn sehr beschäftigenden Aufgabe, Verbrecherdurch geregelte Zucht und Arbeit zu bessern, Gemüthskranke zu heilen, verwaisteund verwahrloste Kinder zu erziehen. Viele, die nur seine Wirksamkeit im Gro-ßen kennen und preisen, ahnen es kaum, daß derselbe Mann auch der strengmildeVater so vieler Unglücklichen ist. Es ist ihm eine heilige Angelegenbeit, durch zeit-gemäße Umgestaltung der Anstalten zu Zwickau, Waldheim und Braunsdorf (diedaselbst bestandene Waisenerziehungsanstalt wurde in eine Corrections- und Er-ziehungsanstalt für verwilderte Kinder und jugendliche Verbrecher umgewandelt)nach den besondern Bedürfnissen der Zeit und des Vaterlandes umzugestalten.Dabei ist er seinem ursprünglichen Vaterlande A'ltenburg bis auf die neueste ZeitLeiter und Rathgeber geblieben, sowie 1818 die erste tüchtige Begründung derFinanzverfassung des Herzogthums von ihm als dem Vorsitzenden der Landschaft,ausgegangen war. Vom Herzoge zum Landtagspräsidenten ernannt, eröffneteer die neue constitutionnelle Ständevecsammlung am 12. und 13. Inn. 1832 mitzwei denkwürdigen Reden, worin er seine innigste Überzeugung mit der edelstenFreimüthigkeit aussprach und offen sein Glaubensbekenntniß ablegte. „Wir wollen,daß die im Grundgesetz ausgesprochene Gleichheit der Rechte aller Staatsbürgervor dem Gesetze zur strengen Wahrheit werde, daß jede willkürliche Verfügungüber Person und Eigenthum, jedes Vorrecht der Geburt und des Vorurtheils ver-schwinde, daß Jeder im richtigen Verhaltniß zu den Staatslasten beitrage und daßWischen Landesherm und Unterthanen nichts innen stehe, als Verdienst und Wür-digkeit"; und wieder am folgenden Tage, wo er die schönen Worte über die Preß-fmheit, als Wächter des Rechts, sprach, noch die Erklärung: „Nach meiner Ueber-Mgung sind Erblichkeit des Landesherrn und monarchische Rechte, beschränkt durcheine ständische Verfassung, die einzige Grundlage, auf der unsere deutschen StaatenRuhe, Sicherheit und Wohlstand finden und erhalten können." Sowie er hier sie-ben Monate vor der großen Zusammenberufung der ersten vom ganzen Volke gewähl-ren oder nach der Verfassungsurkunde sich vereinigenden Abgeordneten sich im kleinenKreise erklärt hatte, so ist er nun auch bei jeder Veranlassung zum Sprechen in bei-benKammern des Königreichs in jedem Wort diesen Ansichten tr. u geblieben, gleichssm von ungesetzlicher Nachgiebigkeit und Behauptung des starren Buchstadens,r>n unbestechlicher Anwalt der gerechten Mitte, die nie sich selbst will. Alles ist^hr, wenn er in gediegener und klarer Rede nur überzeugen von Dem, wovon^ selbst innig durchdrungen ist, nicht überreden will. Manchem vielleicht uner-^rtet, hat er auch in seiner Stellung zu beiden Kammern, wenn und wo es gilt,

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