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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
890
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Luiden Lindenau

reits in vielfacher Hinsicht vorrheilhaft für diese Anstalt gewirkt. Bei der neuenOrganisation des Großherzogthums erhielt er 1832 die Stelle eines Direktors desOberschul- und Studiemaths mit Beibehaltung seines frühern Amtes. Außer einergroßen Anzahl von Abhandlungen in den verschiedenen juristischen Zeitschriftenschrieb er: „Abhandlungen aus dem deutschen gemeinen Civilproceß" (2 Bde., Bonn1823—29); „Lehrbuch des deutschen gemeinen Civilprocesses" (3. Aufl., Bonn1831). Von seinem „Handbuch des deutschen gemeinen bürgerlichen Processes" ist(Gießen 1831) der erste Theil erschienen, welcher die „Lehre von den Rechtsmit-teln" enthält.

Linden (Joannes van der), geboren am 23. Febr. 1756 zu Lindscharwoudein Nordholland, wo er von seinem Vater, Prediger des Ortes, in den klassischenSprachen und andern Vorbereitungswissenschaften unterrichtet wurde, bis er inseinem vierzehnten Jahre die Universität Leyden bezog. Als er hier bis 1774 dieRechtswissenschaften studirt und nach der Vertheidigung seiner Dissertation „De^ure vickuarum", die juristische Docrorwürde erlangt hatte, ließ er sich im Haagnieder, wo er mit dem ausgezeichnetsten Glück als Sachwalter arbeitete, bis ihn1795 die Revolution, welche Veränderungen in der Gerichtsverfassung herbei-führte und auf die Verhaltnisse seines Wohnorts nachtheilig wirkte, zu dem Ent-schlüsse brachte, zuerst nach Leyden zu gehen und spater in Amsterdam sich nieder-zulassen, wo er seitdem als praktischer Rechtsgelehrter erfolgreich wirkte. Er feime1824 sein fünfzigjähriges Jubiläum als Sachwalter durch eine Rede: „De bis, guaeu causarum patronis potissimum vel ohservanäu vei vitancka esse per ckimiliiumsaecuü experientm me ckocuit", und von dem Obergericht und den Advokaten zuAmsterdam ward ihm zu Ehren ein glänzendes Festmahl veranstaltet. Später warder zum Mitglieds des Tribunals zu Amsterdam ernannte. Er verdiente die Auszeich-nung, die er von seinen Mitbürgern und seinem Monarchen erhielt, sowol durchseine vieljahrige praktische Wirksamkeit als durch seine literarischen Leistungen, un-ter welchen sich besonders zwei Werke: „VerbanäelinF ov«r cke ssickicieeie praktijk,of form van proceckeren voor cks Hoven van justitie in IlvIIanck" (2 Bde., Ley-den 1794) und „RegstsAöleerck practicaal koopman's hanäboele" (Amsterdam1806) auszeichnen, die ihm den Ruhm des ersten praktisch-juristischen Schriftstel-lers vor der Einführung der französischen Gesetzbücher erwarben. In den hollän-dischen Colonien, sowol den dem Mutterlande verbliebenen als den an Englandabgetretenen, wo das alte Recht noch immer Gültigkeit hat, stehen L.'s Werke inso hohem Ansehen, als sie fast Gesetzbüchern gleichgeachtet werden und in den anEngland gekommenen westindischen Colonien eine amtliche englische Übersetzungder obengenannten Werke veranstaltet worden ist, die von den Gerichten ge-braucht wird. (74)

Lindenau (Bernhard August von), königlich sächsischer Staatsministerim Departement des Innern, wurde am ll. Jun. 1780 zu Altenburg geboren.Diese durch ihre Lage und feine Bildung der Bewohner angenehme, in bürger-lichem Wohlstand blühende Stadt hatte sein Vater, der früher in Dresden Ap-pellati onsrath gewesen war, Dresden aber wegen eines ihm vom Oberconsisto-rium verweigerten nicht unbilligen Gesuchs verlassen hatte, zu seinem Wohn-orte gewählt. Bas Rittergut Windischleuba (zur einen Halste) und der an-sehnliche Polhof in Aldenburg, damals dem begüterten Vater gehörig, befinden,sich noch jetzt im Besitze des Sohnes und werden sorgfältig unterhalten. L.hatte drei Brüder und eine noch jetzt im Holsteinischen lebende Schwester.Sein erster Hofmeister, Köhler, der jetzt eine Landpredigerstelle im Altenburg i-schen bekleidet, ertheilte ihm im väterlichen Hause einen gründlichen Unterrichtin den alten Sprachen. Der damalige Generalsuperintendent Dr. Löber inAltenburg, ein Mann von großem Ansehen und musterhafter Würde, pflegte