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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
846
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846 Lebens Versicherungsanstalten

Die beiden Anstalten in Gotha und Leipzig versichern sowol auf Lebzeit oder aufgewisse Jahre und beide vertheilcn ihre Überschüsse. Die Lebensversicherungsbankbildet aus dem Fonds, welcher wach Abzug der Ausgabe von der Einnahmeübrig bleibt, einen Reservefonds zu vollständiger Deckung künftiger wahrscheinli-chen Sterbefälle und einen Sicherheitsfonds als Hülfsmittel für außerordentlicheFälle. Jener besteht aus dem Betrage, der von den Prämien zurückgelegt werdenmuß, weil die auf Lebzeit Versicherten bei gleichbleibenden Prämiensatzen in denersten Jahren mehr, aber in den letzten weniger zahlen als den Sterblichkeitsge-setzen angemessen ist ; der Sicherheitsfonds aber wird aus den reinen Überschüssengebildet, die sich nach Abzug der Ausgaben und des Reservefonds von der ganzenJahreseinnahme ergeben. Die entbehrlichen Vvrrache des Sicherheitsfonds kön-nen zu Anleihen für alle Theile Deutschlands verwendet werden. Die reinen Über-schüsse sollen nach Ablauf von fünf Jahren, in soweit sie entbehrlich sind, als Di-vidende an die auf Lebzeit versicherten Mitglieder vertheilt werden, und der Ge-winnantheil wird denselben aus die nächste Prämie abgerechnet, doch ist der Betragder zu vertheilenden Überschüsse nicht bestimmt worden. Die Verwaltung der An-gelegenheiten der Bank wird von drei Bankausschüssen geleitet, die innerhalb desUmfangs von Thüringen gewählt werden und ihren Sitz in Erfurt, Weimar undGotha haben. Drei von den Ausschüssen aus ihrer Mitte gewählte Mitgliederbilden den Bankvorstand, welcher den in Gotha wohnenden Director und die übri-gen Verwaltungsbeamten ernennt. Die Bank nimmt nur von Bewohnern deut-scher Lande, mit Einschluß der preußischen Staaten und der deutschen Schweiz,Versicherungen an, und laßt sich innerhalb dieses Wirkungskreises durch Agenten bereits gegen WO vertreten, welchen Agenturausschüsse in jedem Lande undjeder Provinz zur Seite stehen. Die Versicherungssumme kann nicht unter 300und nicht über 8000 Thaler gehen. Personen unter 15 und über 60 Jahre werdennicht ausgenommen, und mit dem neunzigsten Jahre hört die Beitragspstichtigkeitauf. Die Zahl der Mitglieder belief sich 1833 auf mehr als 4000; der Reservefondsenchielt 1831 bereits 179,886 Thaler und der Sicherheitsfonds 125,378 Thaler.Die Bank gibt von 1833 an auf Versicherungsscheine, die auf Lebzeit lauten,Vorschüsse. Die Lebensversicherungsgesellschast zu Leipzig steht unter einem Di-rektorium von sieben Mitgliedern, einem Ausschusse von sieben aufLebzcit versicher-ten Theilnehmern, in welchen zu bestimmten Zeiten statt einiger ausscheidendenMitglieder neue eintreten, und unter der Mitaufsicht eines Deputirten des Stadt-raths zu Leipzig, ohne dessen Zustimmung ein Beschluß der Direction nicht ausge-führt werden kann. Der jährliche Rechnungsabschluß wird jedem Mitglieds derGesellschaft zugesendet. Die niedrigste Versicherungssumme ist 300 Thaler, diehöchste für jetzt 5000 Thaler. Die Gesellschaft beschrankt sich bei der Aufnahmeauf Personen zwischen 15 und 60 Jahren und entbindet Mitglieder von 85 Jah-ren der Beitragspflichtigkeit. Von den gesammelten Überschüssen soll nach 5 Jah-ren der entbehrliche Theil jahrlich unter die aufLebzcit versicherten Mitglieder ver-teilt, und im sechsten Jahre mit der Vertheilung des Überschusses vom ersten Jahrebegonnen werden. Der Gcwinnautheil wird durch baare Zahlung oder durch Zu-rechnung auf die nächste Prämie gewahrt. Die Gesellschaft kauft die Policen ein-zelner Mitglieder zurück und gewahrt Vorschüsse auf dieselben. Leipzigs Lage und ^seine vielfachen Verbindungen mir dem übrigen Deutschland gewähren dieser Ge- ^sellschast besondere Vortheile, die auch bereits Anerkennung gesunden haben, und ^es hatten sich 1833 schon bedeutende Überschüsse zu künftiger Vertheilung ge-sammelt. ^

Außer diesen beiden Anstalten wurde 1829 zu Lübeck eine Lebensversiche- .^>ilrungsgesellschaft aufActien gestiftet, wie 1831 zuH an over eine Anstalt entstand,die das ngenthümliche System steigender Beitrage aufgestellt hat. Der in Gießen

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