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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
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Lebensversicherungsanstalten

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Befreiung von aller Verantwortlichkeit sind die angeblichen Vortheile dieses Sy-stems. Bei Todesfallen werden nur die, in den Policen ausgedrückten Summengezahlt, ohne Zugabe oder Abzug, und die Versicherten müssen für eine nur nomi-nelle Sicherheit sehr hohe Prämien bezahlen. Au diesen Vereinen, deren Versichertewahrscheinlich Alle Actionnairs sind, gehören z. B. tke Lsxle, tlle ?eIicAn undtVestminster societ^. Die dritte Classe vereinigt die Systeme der beiden an-dern, um die gegen jede derselben erhobenen Bedenklichkeiten zu beseitigen. DieEigenthümer oder Actionnairs bilden ein Capital und befreien die Versicherten vonaller Verantwortlichkeit und jedem Anspruch bei Verlusten. Ein Theil des Ge-winns wird zur Bezahlung der Interessen des Capitals verwendet und der Über-schuß zu gewissen Zeiten unter die Versicherten vertheilt. Zu diesen Anstalten ge-hört z. B. die große Gesellschaft l'lle ulliuoce, die bereits 1826 ein Capital vonö Millionen Pfund Sterling besaß. Sie zählt auch auf dem festen Lande vieleTeilnehmer und hat ihre Agenten in Hamburg, Hanover, München, Magde-burg, Leipzig, Dresden. Was die Vertheilung des Gewinns betrifft, so ist derGebrauch bei den englischen Gesellschaften sehr verschieden. Hinsichtlich des zurVertheilung bestimmten Antheils, des sogenannten V»nus, wechseln die Verhält-nisse von ^ zu ^ des Gewinns, gewöhnlich aber werden ^ versprochen. EinigeGesellschaften, z. B. ullimuw, haben darüber gar nichts bestimmt. Bab-bage weist nach, daß die Gesellschaften, die 4 versprechen, wirklich nur die Hälftevertheilen, weil die Zahlung verschoben wird. Der Gewinnantheil wird entwederauf die Police geschrieben und dadurch der Anspruch auf eine höhere Summe beidem Todesfall des Versicherten verbürgt, oder zur Verminderung der Prämiedestimmt, oder sogleich ausgezahlt. Wird der Gewinnantheil aus die Policegeschrieben, so liegt darin insofern eine Ungleichheit, als die ältern Versicher-ten mehr erhalten als die jüngern. Die Zeit der Vertheilung des Gewinn-antheils ist ein wichtiger Punkt für die Versicherlen. Je länger die Zwi-schenräume sind, desto weniger Mitglieder werden Theil daran nehmen unddesto mehr wächst das Capital. In England vertheilen einige Gesellschaftenjährlich, was die billigste Einrichtung sein möchte, andere nach 5, andere nach 7Jahren, und die Lyuiwble social^ erst alle 16 Jahre. Nicht alle Versichertenhaben einen Anspruch an den Gewinnantheil, und die meisten englischen Gesell-schaften verlangen, daß der Versicherte, ehe er daran Theil nehmen kann, wahrendeiner gewissen Reihe von Iahren seine Prämie bezahlt haben muß.

Hatten die mangelhaften Einrichtungen mehrer englischen Versicherungsan-stalten selbst in England den Wunsch hervorgerufen, diese Anstalten, bei welchendas Interesse so vieler Familien betheiligt ist, einer gesetzlichen Aufsicht zu unter-werfen, so mußte, jemehr man auch in Deutschland schon seit langer Zeit Antheilan denselben genommen hatte, der Gedanke sich aufdringen, dem fühlbar geworde-nen Bedürfnisse durch einheimische Vereine abzuhelfen. Zu den wichtigsten undumfassendsten Anstalten, welche in der neuesten Zeit entstanden sind und durchihr Gedeihen die Zweckmäßigkeit des Systems, auf welchem sie beruhen, be-wahrt haben, gehören die 1829 eröffnete Lebensversicherungsbank fürDeutschland zu Gotha und die 1830 gestiftete Lebensversicherungs-gesellschaft zu Leipzig. Beide beruhen auf Gegenseitigkeit und Öffentlich-keit, und haben den Zweck, die Lebensversicherung durch Entfernung aller Gewinn-sucht und Willkür zu erleichtern, aber zugleich durch ihre Einrichtung eine vielseitigeBenutzung der Anstalt in allen Fallen, wo an das Leben einer Person sich sowolsur sie selber als für einen Dritten ein Interesse knüpft, möglich zu machen. NachAllem, was wir bereits im Allgemeinen und in Beziehung auf die englischen An-stalten gesagt haben, wird es genügen, einige Worte über die Eigenthümlichkeitder neuen deutschen Vereine hinzuzufügen, um die Vorzüge derselben zu zeigen.