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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
841
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Lasteyrie-Dusaitlant

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lungen für Geschichte, Recht, Sprache und Poesie des Mittelalters häusig Mit-theilungen gemacht hat. Außer kleinen, in verschiedenen deutschen und englischenZeitschristen zerstreuten Aussätzen hat er herausgegeben:Das billwerder Rechtvom Jahr 1498" (Schleswig 1828);Uber die Entstehung der bürgerschaft-lichen Verfassung Hamburgs, als Programm zur dritten Sacularfeier der hambur-gischen Verfassung" (1828, Fol.). Bei der von ihm übernommenen Redactionder hamburgischen Verordnungen hat er die aus frühern Zeiten fehlenden er-gänzt, besonders aber durch Auswahl und Nachweisung der noch gültigen Verfü-gungen ein gemeinnütziges Verdienst erstrebt. Eine große Anzahl von Urkundenüber die altere Geschichte des hanseatischen Bundes erhielt von ihm Professor Sar-torius zu Göttingen, der auch die Ansicht von der Entstehung des Bundes ausden deutschen Factoreien im Auslande nach L.'s altern handschristlichen Arbeitenannahm. Nach Sartorius' Tode setzte L. dessen in seinem diplomatischen Theilenoch unvollendetes und mangelhaftes Werk fort und ergänzte es, worauf es unterdem Titel:Urkundliche Geschichte der deutschen Hansa" (2 Thle., Hamburg1839), erschien. Für die älteste holsteinische Kirchengeschichte ließ er einige Ab-handlungen in Falck'sVaterländischem Magazin" abdrucken. Der Aufenthaltder Naturforscher zu Hamburg 1830 veranlaßte ihn, eine historische Skizze überden ehemaligen Umfang und die alte Geschichte der Insel Helgoland, welche dieGaste besuchten, drucken zu lassen. Die hanöverische Landeskunde erläutert dieSchrift:Über altere Geschichte und Rechte des Landes Hadeln" (Lüneburg 1829);Für das Secrecht hat er, außer einem Aussatze in demHandelsrechtlichen Archiv",an Kolderup-Rosenvinge ein bisher unbekanntes danisches Seerecht aus dem 19.Jahrhundert, welches 1830 zu Kopenhagen im Druck erschien, und an Pardessusfür dessen(mllectirm üe lois maritimes" Nachrichten über das Waterrecht,welches die Hauptgrundlage des wisbyschen Seerechtes bildet, und eine Reihe vonbisher unbekannten ältern seerechtlichen Recessen und Gesetzen der Hansa von denJahren 13991591, mitgetheilt, wozu er in denJahrbüchern für wissenschaft-liche Kritik" Nachtrage lieferte. In den letzten Jahren hat ihn die Vorbereitungeines Theiles des dritten Bandes der,Monnmenta lliswriae (ilermamae" beschäf-tigt, für welche er, außer Helmold, Arnold von Lübeck und andern Chronisten, auchdie braunschweigische Reimchronik in deutscher Sprache größtentheils nach bisherunbekannten von ihm neu aufgefundenen Handschristen bearbeitet. Er hat überdiese Quellen sowie über Handschriften der Hamburger Stadtbibliothek und seineAnsichten über den genetischen Zusammenhang der vorzüglichsten norddeutschenGeschichtsgucllen, eine Reihe von Aussätzen in dem sechsten Bande desArchivsfür alte deutsche Geschichtskunde" abdrucken lassen.

Lasteyrie-Dusaillant (Charles Philibert, Graf von), ward am 4.Nov. 1759 zu Brive la Gaillarde (Correze) geboren, in Limoges erzogen, studirtein Paris Landwirthschast, bereiste dann zu seiner weitern Ausbildung England,Italien und die Schweiz, kam zur Zeit des Terrorismus nach Frankreich zurück,reiste nach dem 9. Thermidor nach Spanien und führte von da Merinoschafe inFrankreich ein, die er daselbst einheimisch machte. Er durchreiste 1789 Holland, Dä-nemark, Schweden, Norwegen und einen Theil Deutschlands, ging 1803 wiedernach Spanien, 1809 nach der Schweiz und Italien und stellte überall sehr nützlicheBeobachtungen an. Als Sennefelder den Steindruck erfand, eilte L. 1812 nachMünchen, um sich in der neuen Kunst unterrichten zu lassen. In Folge des russi-schen Feldzugs nach Frankreich zurückzukehren genöthigt, begab er sich 1814 wiedernach Baiern, nahm Arbeiter in seinen Dienst, kaufte Vorrichtungen zum Steindruck,kam 1815 nach Frankreich zurück und errichtete dort die erste lithographische An-stalt. Man gebrauchte in Paris den Steindruck anfangs nur zur Bekanntma-chung her Umlaufschreiben des Polizeiministeriums, bald aber zu Zeichnungen aller