Druckschrift 
Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
833
Einzelbild herunterladen
 

Landwirthschaftliche Lehranstalten

633

zum Ziele; ersteres ist aber auf jeden Fall besser, weil junge Landwirthe, die sichdas Wissenschaftliche ihres Gewerbes bereits angeeignet haben, oft keinen Wohl-gefallen mehr an der Erlernung des einfachen Mechanischen desselben finden, undweil der theoretische Unterricht viel faßlicher und eindringlicher wird, wenn dieKenntniß des Praktischen vorhergeht. Es ist demnach jedem jungen Menschen, derdie Landwirthfchaft zu feinem Berufe wählt und nicht bloßer Bauer werden will,anzulachen, daß er, nachdem er die gewöhnliche allgemeine Schulbildung genossen unddabei recht viel, je mehr desto besser, gelernt hat, ein bis zwei Jahre der sorgfältigenEinübung aller bei der Landwirthfchaft vorkommenden Handgriffe und Verfah-rungsarten in einer gut und pünktlich, wenn auch gerade nicht musterhaft geführ-ten, lieber etwas kleinern als sehr großen Wirthschafr widme, und dann zu seinervollkommenem Ausbildung erst eine landwirthschaftliche Lehranstalt besuche, umauch mit der Theorie und denHülfswissenschaften sich bekannt zu machen. Ist die-selbe zweckmäßig eingerichtet, so wird in den meisten Fällen ein zweijähriger Aufent-halt daselbst vollkommen hinreichen, ihn zu einem tüchtigen, praktisch und theore-tisch wohlunterrichteten Landwirth auszubilden, der nach einiger Übung zur Über-nahme und Führung selbst des größten Geschäfts tauglich sein wird. S. Schweitzer'sEinladungsschrift zur Eröffnung der Lehranstalt in Tharand:über die Wichtig-keit des wissenschaftlichen Studiums der Landwirthfchaft" (Dresden 1830). Der-gleichen Lehranstalten gibt es mehre; gut wäre es aber gewiß, wenn es nun auchfür den bloß praktischen Unterricht Vorschulen gäbe, wo nur die Handgriffe u. f. w.mit beständiger Berücksichtigung des künftigen theoretischen Unterrichts gelehrtwürden. Solche Schulen, eigentliche Institute, gibt es aber zur Zeit noch nichtin solcher Weise.

Die Lehrgegenstande, welche in einer höhern landwirthfchaftüchen Lehran-stalt, wie oben erwähnt wurde, vorgetragen werden müssen, sind einzutheilen int) Grundwissenschaften; 2) Hauptwissenschaften; 3) Nebenwissenschaften. Zuerstem gehören n) die Naturwissenschaften: Physik, Chemie, Naturgeschichtenach allen drei Reichen, in Bezug jedoch auf das Gewerbe; k) die mathemati-schen Wissenschaften: Arithmetik, Geometrie, Stereometrie, Algebra; c) dieVolkswirthschaftslehre. Die zweiten zerfallen in u) specielle Landwirthfchaft:Ackerbau, Viehzucht; d) allgemeine Landwirthfchaft, oder landwirthschaftlicheGewerbslehre, welche vornehmlich Anweisung gibt, wie Ackerbau und Viehzuchtaufs zweckmäßigste mit einander zu verbinden sind, wenn der Zweck der Land-wirthschaft als eines Gewerbes, der möglich größte Reinertrag in jedem ge-gebenen Verhältnisse, sicher erreicht werden soll. Zu den dritten sind zu rechnen») Baukunst; K) Thierheilkunde; c) Technologie und noch manche andere Wis-senschaft.

Nachdem über den Zweck, das Wesen und die Erfodernisse landwirthfchaftli-cher Bildungsanstalten das Nothwendigste mitgetheilt werden ist, fei es erlaubt,noch einiger derselben, die den vorgezeichneten Zweck bald mehr, bald weniger er-ficht haben, oder nach dessen Erreichung mit mehr oder minder glücklichem Erfolgestreben, namentlich zu gedenken. Die erste Anstalt dieser Art, die in Ruf kam,entstand in Deutschland, im Äußern freilich noch sehr unvollkommen, aber im In-nern mit einer ganz besondern Lebenswärme zu Celle im Lüncburgifchen bei demum die Wissenschaft der Landwirthfchaft hochverdienten Staatsrath Thaer. DüseAnstalt endete mit dem Abgang ihres Gründers 1804 nach Preußen und entstand erst5506 wieder auf dessen Gute Mögelin, das dadurch für die Landwirthfchaft einwirklich clafsifcher Punkt geworden ist. Es sind daselbst seitdem mehre ausgezeich-nete Landwirthe gebildet worden, und nach dem Tode ihres Begründers dauertunter der Pflege feines Sohnes, Al"recht Thaer, und seines Schwieger-sohns, des Professors Körte, lebenskräftig als Privatanstalt fort. Die Grund-Conv.-Lex. der neuesten Zeit und Literatur. II. 53