8^8 Landstände
Die Schriftsteller singen schon an zu versuchen, ob sie nicht der Censur Trotz bietenkönnten, und viele Tausende von Menschen strömten zu festlichen Zusammenkünf-ten, diesmal zu geselligen Freuden, künftig einmal zu ernster That zusammen.
In diese große Aufregung der Gemüther, vornehmlich des südwestlichen Deutsch-lands, trafen die dekannten Bundestagsbeschlüsse vom 28. Iun. und 5. Jul.1882, deren Zweck ist, einerseits die Stellung der Regierungen gegen die Land-stande, andererseits auch die Stellung der einzelnen deutschen Staaten gegen denBund zu wahren, und der Bewegung, welche man wahrnahm, ohne ihren ganzenUmfang, ihre Quellen wie ihr Ziel, völlig übersehen zu können, durch nachdrück-liche Ausführung der bereits im Jahr l819 von dem Bunde beschlossenen Maß-regeln Einhalt zu thun. Diese enthalten an sich selbst wenig Neues und vor-nehmlich nur (Art. Ii), daß eine Verweigerung der zur Regierung nothwendigenSteuern, wenn dadurch die Erreichung anderweiter Wünsche und Antrage durch-gesetzt werden sollte, offenem Aufruhr (Art. 25 und 25 der Schlußacte von1820) gleichstehe und den Bund zu unmittelbarem Einschreiten mit militairischerMacht berechtigen, legen jedoch auch den Souverains selbst die Pflicht auf, alleAntrage der Stande zu verwerfen, welche auf eine Verletzung des monarchischenPrincips abzwecken könnten. (S. Deutschland.) Es ist nicht zu leugnen, daßihre Wirkung sehr bedeutend gewesen ist. Die Schriftsteller, welche für Deutsch-lands Einheit, Volkssouverainetät und politische Freiheit aufgetreten waren, sindverstummt, zum Theil in Gefangnissen und werden mit schweren Strafen ver-folgt; viele Zeitungen sind unterdrückt, die Censur ist verschärft, die Vereinezu politischen Zwecken verboten; die Masse des Volkes ist ruhig und still. Esist kein Grund vorhanden, anzunehmen, daß eine größere Verbindung mit demZweck politischer Umänderungen in Deutschland bei jener Aufregung thätig gewe-sen sei; ob Einzelne daraufhingearbeitet haben, müssen die Criminalunrersuchun-gen ergeben, welche hier und da noch eingeleitet worden sind. Die Farben des ham-bacher Festes, angeblich die alten Farben des deutschen Reiches (wie aber zuSchwarz und Gold noch das Roth kommt, wissen wir nicht), sind wieder ver-schwunden und der ausgetretene Strom fließt wieder in dem alten vielfach getheil-ten Bette. Auch auf die landständische Wirksamkeit sind jene Beschlüsse nichtohne Einfluß geblieben; die Öffentlichkeit der Sitzungen ist zwar, wo sie einmalbestand, nicht zurückgenommen worden, aber in dem Großherzogthum Sachsen-Weimar ist sie, von den Standen gewünscht, von der Regierung abgelehnt wor-den; die braunschweigische neue Landschaftsordnung vom 12. Ott. 1832 sagt nichtsvon Öffentlichkeit. Die eröffneten oder nahe bevorstehenden Landtage in Würtem-berg, Hesscndarmstadt, Kurhessen, Königreich Sachsen, Sachsem Weimar, Sachsen-Mciningcn, Sachsen-Altenburg werden zeigen, ob die Wirkung der Bundestagsbe-schlüsse tiefer in das Wesen der Landesverfassungen eindringen und die Richtungder Stande verandern werde. Den Erfolg aber haben sie unleugbar gehabt, daßsie gewarnt und gelehrt haben Maß zu halten und weder ein Recht noch einenGrundsatz bis auf die äußerste Spitze zu treiben. Die Stände werden in keinemdeutschen Lande mit einer Verweigerung aller Sreuervcrwilligung drohen, weil sieeinsehen, daß, wenn sie auch das Recht dazu hatten, eine solche Verweigerung der ^Erklärung gleich wäre, daß die Regierung aufgelöst fei. Aver auch die Regierun-gen werden wol erwägen, daß, wenn die Sachen auf einen äußersten Punkt getric-ben würden, nicht die Existenz der Stande allein, sondern auch ihre eigne auf dem sst ^Spiele stände. Die großen staatsrechtlichen Fragen, welche durch die Bundes-tagsbeschlüssc angeregt worden sind, werden immer mehr zur Sprache kommen, undobgleich nickt bezweifelt werden kann, daß die Bundesversammlung die einzige Au-torirät ist, welcher das Recht zur Interpretation der Bundesatte und andererGrundgesetze des deutschen Bundes zusteht, so wird doch Alles, was über die Intcr-