LW Lafa^clte
Verwaltung die Aufhebung der Paine, freisinnige Gemeindeverfassungen, einfreies Wahlgesetz gefedert hatte, trat nun ebenso entschieden in die Opposition, alsd-ie Doctrinaires im Cabinet und in der Kammer machtiger wurden. Wahrend dieseder Partei der Bewegung, an deren Spitze L. und Odilon Barrot standen, denVorwurf machten, sie hätte die Unruhen in Paris durch Nachgiebigkeit gegen diejugendlich ungestümen Republikaner herbeigeführt und den König zu schleunigemBewilligungen im Sinne des sogenannten Stadlhausprogramms zu bearbeitengesucht, nannte die Bewegungspartei die Doctrinaires Empörer gegen die Julius-revolution. Bei den Berathungm des Gesetzentwurfs über die Nationalgardeward am 24. Dec. 4836 in der Wahlkammer die Frage über die Angemessenheitder Fortdauer der Oberbefehlshaberwürde erhoben, und wahrend selbst die abgeneigteMehrheit dem abwesenden L. eine Lobrede hielt, erklärte sie sich doch mit Eifer undAufregung gegen die Nothwendigkeit jener Würde. „Es gibt Lobsprüche", sagteder „National", „die man nicht aushalten kann", und L. verlangte am 25. Dec.seine Entlassung. Zwei Tage später ward im „Boniteur" in einem Bericht desMinisters Montalivet an den König das Bedauern über des „hochberühmten" Ge-nerals Entschluß ausgesprochen, der des Königs Herz tief bekümmere und Frank-reich dec Dienste beraube, die er dem Staate noch langer hätte leisten können. L.'sNachfolger in dem Oberbefehl über die pariser Nationalgarde war der Graf vonLobau, die Oberbefehlshaberstelle blieb unbesetzt. Selbst diejenigen Wortführer,welche nicht leugneten, daß eine solche Stelle in der Hand eines Ehrgeizigen ge-fährlich werden könnte, meinten doch, man hätte für „den alten Verfechter, dasergebene Opfer, den neu erstandenen Soldaten der auf Freiheit gestützten öffent-lichen Ordnung", wie L. sich selber nennen durfte, eine Ausnahme machen sollen.Sein Entschluß erregte eine lebhafte Gährung in Paris, und um sie zu beruhigen,erließ der König am 27. Dec. einen Aufruf an die Nationalgarde, worin er die gro-ßen Dienste, die L. der Freiheit geleistet, und den ruhmvollen Antheil, den er noch we-nige Tage vorher an der Handhabung der öffentlichen Ruhe genommen, dankbaranerkannte. An demselben Tage trat L. in der Wahlkammer auf, feinen Entschlußzu erklaren. Man habe behauptet, sagte er, die Würde eines Oberbefehlshabersder gesammren Nationalgarden fti mit Frankreichs Staatseinrichtungen unver-träglich ; er selber habe dies vor 40 Iahren gedacht, als er sich den Wünschen vondrei Millionen entzogen, die ihn an ihre Spitze gerufen, und obgleich er sich nichtgeweigert habe, als ihm von- Ludwig Philipp der Oberbefehl anvertraut wordensei, so habe er doch die Absicht gehabt, sich künftig zurückzuziehen, früher, wennFriede bliebe, später, wenn Krieg würde. Die Zeit, wo er nicht mehr nöthig sei,setzte er hinzu, sei noch nicht da; aber die Meinung der Kammer fei diesem Zeit-punkte vorausgesclmtten, un-d so habe er es für besser gehalten, sich sogleich zu-
cesses gegen die Minister Karls X., welche die Volkswuth auf dem Blutgerüste sehenwollte, und löste würdig denSchwur, lieber die Volksgunst und das Leben aufzuopfern, ^^als zu gestatten, daß das erbitterte Volk die Unabhängigkeit des hohen Gerichtshofesverletze und Männern nach dem Leben trachte, welchen das Gesetz Schutz gewahre.
Im Rache des Königs hatte indeß in der ersten Zeit seiner Herrschaft der Grundsatzgesiegt, sich den weitern Fortschritten der Bewegungspartei entgegenzusetzen, umdie innere und äußere Ruhe des Staats zu schützen, und es gelang ihm, auch in denKammern eine Stütze zu finden. (S. Frankreich.) In ihren Erwartungen ge-
täuscht, trat die republikanische Partei nun der Regierung in der Wahlkammer
wie in politischen Vereinen und in den Zeitungen entgegen, und die Reibung ^
wurde desto heftiger, je entschiedener der Widerstand der Regierung wurde. L., der sc M >
in der Wahlkammer stets für die freie Entwickelung der Grundsätze der Juliusre- ^ örövolution gesprochen und in diesem Sinne hinsichtlich der auswärtigen Politik die f.,Aufrechthaltung des Grundsatzes der Nichteinmischung, hinsichtlich der innern