Kurhffsen
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Borschlag. Es wurde darauf der Regierungsdirector von Baumbach zum Präsi-denten und Schomburg zum Vicepräsi'dcnten ernannt. Am 16. Febr. fand dieerste Sitzung der anwesenden Abgeordneten statt, welche sogleich zur Wahl des Le-cchimationsausschusses schritten, der in kurzer Zeit seine Geschäfte erledigt und denvon der Regierung ernannten drei Landtagscommissarien das Ergebniß seiner Un-tersuchungen mitgetheilt halte. Als nach mehren Tagen keine Antwort erfolgte,wendeten sich die anwesenden Mitglieder der Standeversammlung, besorgt, daßnach langem Harren die Eröffnung des Landtags noch langet verzögert werdenmöchte, an den standischen Ausschuß, der darauf am 27. Febr. ein Schreiben anden Minister des Innern erließ und ihn für alle Kolgen weiterer Verzögerung ver-antwortlich machte, indem er erklarte, daß die Eröffnung der Verhandlungen ledig-lich von der Gewährung der mehren Staatsdienern verweigerten GenehmigungabHange. An demselben Tage meldete der Minister dem Präsidenten der Stände-versammlung, daß die Regierung so vielen Abgeordneten ihre Genehmigung erthei-Icn wollte, als crfoderlich wären, um die verfassungsmäßige Anzahl von Mitglie-dern zu erlangen. Die Zusage wurde nur in beschränktem Umfange erfüllt, bisendlich durch die Ernennung der Bevollmächtigten der beiden Häuser Hessen-Phi-lippsthal die zwei Dritthcile der ständischen Mitglieder vollzählig gemacht wurden,ohne die bestrittenen Wahlen anzuerkennen. Es erhob sich eine neue Schwierigkeit.Der Kurprinz-Mitregent wollte den Landrag selbst eröffnen, aber nicht im Ver-sammlungssaale der Stände, wo, wie es hieß, nicht Platz zum Throne war, son-dern in seinem Schlöffe. Die Stände berieftn sich auf die verfassungsmäßige Vor-schrift, nach welcher die Eröffnung der Ständeversammlung eine öffentliche Feier-lichkeit und dem Präsidenten dabei die Handhabung der Polizei zustehen solle.Nach langen Unterhandlungen wurde die Schwierigkeit dadurch gelöst, daß dasMinisterium eine Versicherung ausstellte, nach welcher eine solche Eröffnungsfeier-lichkeit im fürstlichen Schlosse für künftige Landtage nicht als Regel gelten sollte.
Am 8. März wurde endlich die Versammlung eröffnet. In der Thronredesagte der Kurprinz, daß der neue Landtag zunächst die vom der aufgelösten Stände-Versammlung nicht ganz gelöste Aufgabe erledigen und sich mir der Befriedigungbringender Landesbedürfnisse beschäftigen, jedes andere minder wichtige Geschäftaber einer neuen, im Laufe dieses Jahres zu berufenden Versammlung vorbehaltenbleiben solle. In der ersten Sitzung wurde die, von dem Oberappellationsge-richtsrath von Pfeiffer verfaßte, schon früher gedruckte Darstellung der Lage derlandständischen Geschaftsverhaltnisse bei der Auflösung des letzten Landtags vor-gelesen, worin besonders der ungünstige Zustand des Finanzwesens als ein uner-freuliches Ergebniß hervortrat. Der Bürgermeister Schomburg brachte die Bera-tung über die bestrittene Wahl des Professors Jordan in Antrag. Am 13. Marzward bei der Berathung über den ersten Theil seines Antrags durch große Stim-menmehrheit entschieden, daß der §. 71 der Verfassungsurkunde auf Jordan'sWahl nicht angewendet werden könne. Ehe aber die Stände zur endlichen Ent-scheidung dieser wichtigen Frage, von welcher das Schicksal des Landtags abhängensollte, übergingen, wählten sie, durch die Ereignisse des vorigen Landtags gewitzigt,den bleibenden ständischen Ausschuß und errheilten demselben seine Instruction.Äm 18. März wurde darauf der zweite Theil des Antrags berathen, und mit 28Stimmen gegen 9 entschieden, daß der Zulassung des Professors Jordan zur Stan-dlversammlung kein verfassungsmäßiges Hinderniß entgegenstehe. Der Landtags-commissair machte darauf den Antrag, Jordan's Zulassung bis zur Erledigung desZwischen der Regierung und den Ständen obwaltenden Zwiespalts auszusetzen, undols dieser Antrag mit großer Stimmenmehrheit war verworfen worden, überbrachteder^andtagscommissair vor Ende der Sitzung eine Verordnung des Kurprinzen,welche die Versammlung auflöste und die Wahl neuer Abgeordneten verfügte.
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