Druckschrift 
Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
792
Einzelbild herunterladen
 

792 Kuchcssen

Deputirte Welcker in der großherzoglich badischen Ständeversammlung macht?Jener war nämlich auf Abänderung der organischen Gesetze des Bundes gerichtetdieser aber auf dieselben gegründet. Der gleich im Anfange der Ständeversamm-lung gemachte Antrag des Deputieren Müller in Beziehung auf die Ernennungmehrer Offiziere ohne verfassungsmäßigen Vorschlag, wobei die wichtige Frag?über die Attribute der Gewalt eines höchsten Militairchefs, welcher nach der Vec-fassungsurkunde der Regent selbst sein sollte, neben einem verantwortlichen Kriegs-minister zur Sprache kam, erregte einen heftigen Kampf, in welchem Jordan undPfeiffer sich besonders auszeichneten, und dem Verfassungsprincip in der Stände-Versammlung der Sieg errungen wurde; noch war aber die Anklage des Kriegs-ministers nicht beschlossen worden, als der Kurfürst durch Entlassung desselben undfreiwillige Anerkennung des aufgestellten Princips den Streit beendigte.

Die Erbauung eines Ständehauses, die Mauthangelegenheiten der Pro-vinzen Hanau und Fulda, die Regierungsveranderung, der Zollvertrag mit Preu-ßen, die Eholera, das beklagenswcrthe Ereigniß vom 7. Dec. 1831 und andereGegenstände der transitorischen Gesetzgebung beschäftigten die Versammlung au-ßerdem noch unaufhörlich; dazu kam endlich der Staatshaushaltsplan, zu dessenPrüfung ein aus 18 Mitgliedern bestehender Ausschuß erwählt wurde, der sichnach den einzelnen Zweigen des Staatshaushaltes in verschiedene Sectionen thcilte,als Grundlage aber war ein Normalbesoldungsetat festzusetzen, welcher für dieeinzelnen Classen der Staatsdiener nach und nach bestimmt wurde; nur der Mi-litairetat fand heftige Opposition, man verstand sich jedoch endlich zu einer Summevon 700,000 Thalcrn, mit Vorbehalt künftiger Rechnungsablage, sowie dennauch die Stände schon im Aug. 1831 der Staatsregierung erklart hatten, daß siedas Jahr 1831 als ein Rechnungsjahr betrachten und einer Nachweisung über dieVerwendung des Staatseinkommens entgegensehen würden. Der Kriegsministcrbestand dagegen auf seinen Foderungen, und bevor noch eine Vereinigung statt-finden konnte, wovon die gänzliche Feststellung des Staatsbaushaltplans abhan-gig war, verlas der Landtagscommissair in der Sitzung vom 26. Jul. 1832 ganzunerwartet eine Verordnung des Kurprinzen-Mitregenten, wodurch die Stande-versammlung aufgelöst und die Wahl neuer Stände verordnet wurde. ProfessorJordan nahm noch einmal das Wort und erklärte, daß die Ständeversammlungden bereits gewählten bleibenden Ausschuß noch zu instruiren habe; ihm erwiderteaber der Landtagscommissair, da nach dem Befehle des Mitregenten mit der Ver-kündigung der Auflösung des Landtags die Wirksamkeit der Stande sogleich auf-hören solle, so erkenne er in dem Professor Jordan nicht mehr den Depurirten Jor-dan ; auch nwllte das Ministerium, beharrend in seiner Eonsequenz, die nachmalsoft eingetretene Thatigkeit des bestandigen Ausschusses wegen dieses Mangels anInstruction nicht anerkennen. (79)

Wir müssen an vorstehende Darstellung der neuesten Geschichte Kurhessenseine Andeutung der Ereignisse knüpfen, welche den Wendepunkt herbeigeführt haben,der den 18. Marz 1833 bezeichnet. Die Auflösung der Ständeversammlung mit-ten in ihren unvollendeten Arbeiten Hatte den Zwiespalt zwischen ihr und der Regie-rung gezeigt und die Dinge unerfreulich auf die Spitze gestellt. Ist das Vorrecht,das dem Staatsoderhaupt in constitutionnellen Monarchien durch die Auf-lösung der Wahlkammer gegeben ist, das äußerste Mittel einer Ausgleichung strei-tender Ansichten und Ansprüche, so fodert es die Klugheit, es nicht ohne diewichtigste Veranlassung zu ergreifen. Dies hat man in England, wo der feinsteconstitutionnelle Takt herrscht, sorgfältig beachtet, indem man seit 1688 zu solchenAppellationen an das Volk nur bei Lebensfragen schritt, während dagegen inFrankreich die Negierung seit 1815 mit den constitutionnellen Gefühlen des Bol-