Kurh essen
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schrift der Pcocesse, in welchen der Anwalt des Staats auftritt, die Benennungder Behörde, welche er zu vertreten hat, nicht angegeben zu werden braucht, daßcr zugleich Vertreter des Landesfürstcn als klagender und verklagter Theil ist, undim Falle eines Streites zwischen dem Landesfürstcn und dem Staate stets den^rsmn zu vertreten hat. Zu den vorzüglichem Beschäftigungen dieses Landtagesgehören ferner die Verhandlungen über den Entwurf zu einem die staatsbürger-lichen Verhaltnisse der Israeliten ordnenden Gesetze; obgleich die Mehrheit derStande der Ansicht der Regierung sich angeschlossen hatte, daß hier großes Unrechtgut zu Machen sei, und daß eine vollständige Gleichstellung der Bekenner verschie-dener Religionen in Beziehung auf staatsbürgerliche Rechte von der Staatsweis-hcit unbedingt geboten werde, so hat man doch der Verkündigung dieses von denStänden genehmigten Gesetzes bis dahin vergebens entgegengesehen, und Dasselbeist auch der Fall gewesen in Ansehung der für den Landmann äußerst wichtigenGesetze wegen der Verbindlichkeit der Jagdberechtigten zum Ersatz des Wildscha-dens und wegen der theilweisen Aufhebung des Wegegeldes für den Transport sei-ner Erzeugnisse und Bedürfnisse, wiewol diese Gesetze in dem Landtagsabschiedevom 9. März 1831 verheißen worden waren, wie das zum Vortheil des Adelserlassene Gesetz vom 29. Febr. 183?.
Außer den, durch den Landtagsabschied vom 9. Marz 1831 vorgeschriebenenBeschäftigungen, wozu auch noch eine alte Sünde, die Versorgung der amerikani-schen Krieger, von welchen die Mehrheit der Stände leider die Bewohner der abgetre-tenen Landestheile ausgeschlossen hat, und viele andere zur Berathung gekommeneGegenstände gehören, nahmen auch die Privatreclamationcn aus älterer und neue-rer Zeit und aus der Epoche des westfälischen Königreichs, für welche ein eignerAusschuß gewählt werden mußte, desgleichen die selbständigen Anträge einzelnerMitglieder der Srandeversammlung und mehrfache Gegenstände der transi'torischenGesetzgebung, die Thätigkeit der Landstände in Anspruch. Unter der großen Zahlder selbständigen Anträge zeichneten sich durch ihre Wichtigkeit aus, der des Depu-taten Eckhard auf Wiederanknüpfung der Unterhandlungen wegen Abtretung der,dem Landgrafen von Rotenburg als Paragium zugefallenen Landestheile oder dochivenigstens auf Vollziehung der Verfassung in Ansehung der daselbst bestehendenRechtspflege, desgleichen wegen Creirung von Staalscassenscheinen; der des De-putaten Schomburg auf Errichtung einer polytechnischen Schule in Kassel, wel-cher auch von der Staatsregicrung genehmigt worden ist; der Antrag des Depu-taten Eberhard wegen einer in Kurhessen äußerst nothwendigen Verbesserung derGcsangniß- und Strafanstalten; der des Deputirten Pfeiffer, den Userbau anöffentlichen Flüssen für eine Staatslast zu erklären, desgleichen wegen gleichmäßi-ger Besteuerung des Grundeigenthums; der des Deputirten Wiederhol!), dieFunctionen der Pollzeicommissi'onen mit denen der Justizämter, und des Deputir-ten Scheuch, das Generalauditorat mit dem Criminalsenat des Obergerichts inKassel zu vereinigen; des Deputirten Auffarth, auf Veräußerung der bisher ver-pachteten Staatsdomänen; des Deputirten Jordan, die Staatsregierung umMittbeilung der bloß für die Gesandten gedruckten Protokolle der Bundesver-sammlung zu ersuchen und die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit des Mini-sters der auswärtigen Angelegenheiten für die Instructionen des kurhessi'schen Bun-bcStagsgesandten in Anspruch zu nehmen, welcher Antrag von einer großen Mehr-heit der Standevcrsammlung genehmigt, von dem betreffenden Ministerium aberwit Hinweisung auf die übernommene Bundespflicht diplomatischer Geheimhal-tung und den in der Bundesacte begründeten Souverainetatsrechten der Bundes-farsten zurückgewiesen, von dem Berichterstatter jedoch mit warmem Eifer undwissenschaftlicher Gründlichkeit vcrtheidigt wurde. Sehr verschieden in der Ten-denz war übrigens dieser Antrag von dem, welchen beinahe zur selbigen Zeit der