Kurhessen 789
schlusses im dichten Gedränge weder ausweichen noch entfliehen konnte, zum An-hauen commandirt. Einzelne Soldaten erlaubten sich schmachvolle Gewaltthatig-keitcn, aber der Angriff im Allgemeinen war schonend, indem nur ungefähr zwan-zig Verwundungen bekannt geworden sind, von welchen nur eine durch Zufallcödllich geworden zu sein scheint; unter den Mishandelten befanden sich Leute jedesStandes und viele Staatsbeamte.
Traurig sind die Folgen dieses Ereignisses für Kurhessen gewesen, sowol inBeziehung auf die zur Staatswohlfahrt nothwendige Festigkeit des Bandes zwi-schen Fürst und Volk, als in Ansehung der Ausbildung des verfassungsmäßigenNolksgeistcs. Diesen Übeln Folgen vorzubeugen, nahm sich die Ständeversamm^lung der Sache bald sehr ernsthaft an, und der Kurprinz erließ eine Proclamation,in welcher er sagte, daß die Stimme eines zur Erhaltung der Ordnung berufenenBeamten verkannt und in dem Dunkel der Nacht Beklagenswerthes vorgefallensei, daß aber die Gerechtigkeit gehandhabt werden solle. Dem am andern Mor-gen aus dem Gemeindehause versammelten Volkshausen eröffnete Jemand, an-! geblich im Austrage des Magistrats und mehrer Deputirten der Stände, daß alleSchuld des Ereignisses des vergangenen Tages auf den Polizeidirector GieslerI falle. Diese Herausfodcrung verfehlte ihre Wirkung nicht; mit dem wiederholtgeäußerten Vorsatze, ihn aufhängen zu wollen, stürzte der Haufe nach der Woh-nung des Polizeidirectors, welcher sich aber gerade in dem Palais des Prinzen be-fand und nachher durch ein ganzes Bataillon der Garde geschützt wurde. In derFolge ist er zwar wegen Misbrauchs seiner Amtsgewalt in Untersuchung gezogenund von dem Criminalsenate des ObergerichtS zu Strafe verurtheilt worden, wo-gegen er jedoch appellirt hat. Die wegen begangener Excesse bezeichneten Militairswurden von dem Generalauditorate freigesprochen, weil das zum unbedingten Ge-horsam verpflichtete Militair, wie man sagte, requirirt worden sei — gegen unbe-waffnete Männer und Weiber — nach Kriegsgebrauch einzuschreiten. Aber diein öffentlichen Blattern und selbst zwischen der Regierung und den Ständenentstandenen Reibungen hatten den nachtheiligsten Einfluß auf die zur Wieder-herstellung der staatsgesellschaftlichen Ordnung so nothwendige Ausbildung derVerfassung.
Aus dieser geschichtlichen Darstellung ist zu erklären, warum während einersünfzehnmonatlichen Dauer die zweite Ständeversammlung den gerechten Erwar-tungen des Volkes nicht ganz entsprechen konnte. Zur Erfüllung der in der Ver-sassungsurkunde enthaltenen Verheißungen hatte der Landtagsabschied vpin9. Marz 183k nicht weniger als 43 Gesetze versprochen, unter welchen die Ge-Mkindeordnung, das Preßgesetz, das Gesetz über Ablösung der Grundlasten undDienste und das Bürgergardengesetz die gespannteste Erwartung erregten. Zubedauern war, daß die Verhandlung über den sehr gut ausgearbeiteten, den inPreußen und Baiern bestehenden Einrichtungen nachgebildeten, wol nur mit we-nigen Abänderungen annehmbaren, am 5. Nov. 1831 vorgelegten Entwurf einerGemeindeordnung, welche als Grundlage des ganzen StaatSorganismus zu be-trachten war, nicht allen andern Geschäften vorangesetzt und wegen unbedeuten-l bcr Meinungsverschiedenheit bis zur Auflösung des Landtags verzögert wurde.Der am 19. Dec. 1831 vorgelegte Entwurf eines Preßgesetzes erregte lebhafteVerhandlungen über die in Anspruch genommene Öffentlichkeit des Verfahrens beiPreßvergehen; die Mehrheit entschied sich gegen dieselbe, weil die Staatsrcgierungerklärt habe, unter keiner Bedingung hierauf eingehen zu wollen, und verschob dieBeantwortung der Frage bis zur Einführung der Öffentlichkeit des gerichtlichen^erfahrcns in allen Strafsachen, für welche man sich beinahe einstimmig erklärte.
einem politischen Wochenblatte wurde die Majorität deshalb auf das Heftigsteangegriffen, obgleich man wol hätte einsehen sollen, daß zur Zeit weder die kur-