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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
786
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786 Kurhessen

alle Diejenigen, welche von der Zurückkauft der Vertriebenen Reactioncn und ernst- ^haste Besorgnisse für die Verfassung selbst befürchteten, auch wol Einige, diemit der fortdauernden Entfernung des Kurfürsten andere Plane verknüpftenwozu insbesondere der eines zu bildenden Regentschaftsrathes gehört zu haben >^!!scheint. Diese Partei stellte den Grundsatz auf, es gebe zwischen dem Gutenund Schlechten keine rechte Mitte, und huldigte ebenfalls, ohne es zu gestehen, demihren Gegnern vorgeworfenen Lehrsatze der Jesuiten, daß der Zweck, die als gutvon ihr erkannte Verbannung der Grasin Lessonitz, das Mittel, verfassungswidrig? zV^Gewalt, heilige. Sie verbreitete ihre Ansichten in öffentlichen Blattern und V?r- ^sammlungen; eine dem Stadtrath übergebene Denkschrift sollte ihr Benehmen ^5 -rechtfertigen, fand aber weder bei Denjenigen, welche sich von der Theilnahme anden Ereignissen des 11. Jan. 1831 lossagten, noch in der Standeversammlung k»,Anklang, weil man die Erwähnung der häuslichen Verhältnisse des Kurfürsten "'sfür ebenso unschicklich als die Einmischung in dieselben für verfassungswidrigansah. Nichtswürdiger gab sich das Dasein des zur ersten Partei gehörigen- WMbels bei der Einweihung der von den Jungfrauen der Stadt Kassel prachtvoll ge- »och prstickten Fahnen der Bürgergarde am 28. Mai 1831 zu erkennen. Nach öffent- Mb«,!licher Kirchenfeier auf dem durch den 15. Sept. geheiligten Friedrichsplatz? iiuBeisein der Kurfürstin, des Kurprinzen, des Ministeriums, des diplomatischen MnstlCorps mit Ausnahme des östreichischen Gesandten und sämmtlicher Stabs- chm koofsiziere, dauerte das sinnreich geordnete Volksfest, an welchem alle Stande ohne MmUnterschied Theil nahmen, bis in die späte Nacht, aber mit Schrecken bemerkten MZiviele Frauen, daß ihre Kleider und Tücher waren zerschnitten worden.

Die große Mehrzahl der verständigen Einwohner der Residenz thcilten in- wiündessen die angedeutete Ansicht der Ständeversammlung; man beschloß das auf den chm28. Jul. fallende Geburtsfest des Kurfürsten auf das feierlichste zu begehen und nMihn durch eine Deputation des Magistrats hierzu einzuladen. In der Einladungs- ich, iadresse kamen die Worte vor:Nie sollen uns unsere Nachkommen den Vorwurf FL tnmachen, daß wir als kurzsichtige Zeitgenossen den unsterblichen Ruhm verkannt ivr Hhätten, welchen Eure königliche Hoheit um das Land ihrer Vater sich erworben ZeMhaben. O, daß sich kein schmerzliches Gefühl der Trauer in unsere Freude mischen ZMemöge, mit welcher wir zum ersten Mal den Geburtstag unsers constitutionnellenFürsten begrüßen, daß Eure königliche Hoheit geruhen möchte, Zeuge unsererloyalen Gesinnungen zu sein!" Mit keiner Sylbe wurde der Gräsin Lessonitz gc-dacht. Dagegen erhob sich aber die zweite Partei. In demVerfassungSsreunde",einer in Kassel herausgegebenen Wochenschrist, erwähnte sie das Verhältniß desKurfürsten zur Grasin als eures solchen, dessen nähere Bezeichnung der Anstandverbiete, und der Ertheilung der Verfassungsurkunde als einer Handlung, welchenach ihren Motiven und dem nachfolgenden Benehmen des Kurfürsten zu würdi-gen sei; an einem andern Orte bemerkte dieses Blatt anspielend, daß, wenn esdenkbar wäre, der Kurfürst könnte jemals in anderer als constitutionnell gesinnterBegleitung in seiner Residenz zurückkehren, dieses sofort den ganzen freudigen Ein-druck bei der bessern Mehrzahl der Bewohner vernichten werde. Zugleich wurdevon einem Anhänger dieser Partei eine Verwahrung gegen die Aurückkunft derGräfin Lessonitz in den stärksten Ausdrücken abgefaßt, wodurch die Bürgergardeihren Dienst für diesen Fall versagen sollte, und obgleich diese Verwahrung nureinige Unterschriften erhielt, so wurde sie doch zum Abdruck in auswärtige Zeitun-gen befördert. Die öffentliche Meinung für die Rückkehr des Kurfürsten wurdedurch die zahlreichen Unterschriften der an ihn gerichteten Einladung ausgesprochen;gleichwol ist es dem Einfluß jener Partei zuzuschreiben, daß der von allen Seitengedrängte Stadtrath sie erst am 26. Jul. durch Estafette absendete. Der Kurfurgerwiderte schriftlich, auf die Eingabe des Raths der Stadt Kassel gebe er zu ?r-