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Zweiter Band (1833) F bis L
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785
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Kurhcssen

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rium überlassen zu wollen, welches aber nicht wagte, Gewalt anzuwenden; dieGräfin entschloß sich deshalb zur Abreise, und der Kurfürst nahm davon Veranlas-sung, seine Residenz nach Hanau zu verlegen.

Der Kurfürst, welcher feinen Standen in feierlicher Versammlung die Ver-fassungsurkunde mit dem Wunsche übergab, daß sie das Glück feines Volkes be-gründen möge; er, der auf den Antrag derselben, ihm in der Residenz eine Statueerrichten zu dürfen, die Antwort gegeben, daß er zwar zur Erinnerung an eineHandlung, welche einen wichtigen Zeitabschnitt in der vaterländischen Geschichtebilden werde, die Errichtung eines Denkmals genehmigen wolle, daß er aber denschönsten Lohn seiner Regierung in der Anerkennung seiner Absichten finden werde;er, der für die bürgerliche Freiheit der Hessen tbat, was einst sein Ahn, Philippder Großmüthige, für ihre Gewissensfreiheit gethan hatte, er war, durch die un-freiwillige Entfernung der Gräfin Lessonitz in seinen Erwartungen getauscht, nichtzu bewegen, nach Kassel zurückzukehren. Den ersten Schritt thaten die Land-stande in ihrer Antwort auf die Rede, mit welcher der Minister von Schenk am11. April 1831 die zweite Ständeversammlung eröffnet hatte; der Kurfürst er-widerte aus die eindringlichen Worte der Deputation ablehnend,daß seine Ge-sundheit durch die Ereignisse des letzten Winters sehr gelitten", und mit Bitterkeit,daß seine Anwesenheit wahrend der Standeversammlung dem ruhigen Ge-schäftsgänge eher nachtheilig als förderlich sein werde, denn er habe die traurigeErfahrung gemacht, daß sie Unruhen nicht verhindert, sondern hervorgerufen habe,daß aber die Stände das Interesse einer einzelnen Stadt von dem eines ganzenLandes würden zu unterscheiden wissen". In einem an das Staatsministeriumgerichteten Cabinetsschreiben wurde hinzugefügt,daß der Kurfürst nicht eher nachKassel zurückkehren werde, bis ein anderer Geist bei den Einwohnern dieser Stadtwerde eingekehrt sein". Die Überzeugung der Eingeweihten in die Geheimnissedes bisherigens HoflebenS, daß der Kurfürst zur Rückkehr nach Kassel ohne dieGräsin Lessonitz nicht zu bewegen sein werde, theilte sich jetzt dem bis dahin nochimmer im Jrrthum befangenen Publicum mit, und es bildeten sich Parteien, derenentgegengesetzte Bestrebungen alsbald ihre Triebfedern in Bewegung setzten. Einesehr kleine Partei war die der aufrichtigen AnHanger der Gräsin, verstärkt aber durchbrotlos gewordene Bauhandwerker und desEigennutzes hohe und niedere Sklaven, zuwelcken sich auch Diejenigen gesellten, die überzeugt zu sein glaubten, daß die Grä-fin, welche, wie man auch wol behauptet, dem Verfassungsbaue nicht hinderlich,sondern förderlich gewesen, ihm auch fernerhin, nunmehr eines Bessern überzeugt,aus Grundsatz eine kräftige Stütze seiner Vollendung sein werde. Es gesellte sichdieser Partei ferner auch ein Theil Derjenigen zu, welche, den hohen Werth desvon dem Kurfürsten auf dem Wege des Vertrags mit seinem Volke geschlossenenBundes wol erkennend, die Ansicht hatten, diese den kommenden Geschlechternerwiesene Wohllhat erheische Duldung einer fortan dem Lande gewiß unschädlichenNeigung ihres Fürsten, welcher zu widerstreben weder ein Grund noch eine Be-fugnis vorhanden sei. Es ging a?er diese Partei so weit, zu verlangen, daß die^läsin sichst ^ Rückkehr eingeladen, oder daß doch wenigstens die ihr zugefügteBeleidigung förmlich anerkannt werden solle, und erklärte ganz offen den Grund-atz, daß, wenn man den Zweck, die Rückkehr des Kurfürsten, wolle, man auch^ zur Erreichung desselben dienenden Mittel, die Zurückbcrusung der GräfinPonitz, zu ergreifen sich nicht scheuen dürfe. Diese Partei wurde jedoch bald unter-ruckt von der größern Zahl Derjenigen, welche durch die Gräfin und ihren EinflußKrankt worden oder sich bloßgestellt zu haben meinten, oder ehemals zu unter-tänig gewesen waren und nun die zur Verweigerung solcher Unterthänigkeit er»Kraft sich selbst nicht zutrauten. Ihnen schlössen sich die Freunde der' uttunrin an, welche die erhabene Stellung dieser Fürstin nicht begriffen, ferner^nv.-krx. der neuesten Zeit und Literatur. II. 55)