Kurhessen
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logicuk" tch Bde., Leipzig 1794— 99); die Ausgabe der „?aricopLe evaoße-licci«" (2 Bde., Leipzig 1796 — 97), und die metrische Übersetzung der Psalmen5 (Leipzig 1799). Seiner ersten Stellung in Gießen gemäß arbeitete er zunächst! nach seinem Abgänge von Leipzig an einer Ausgabe der Gedichte des PropertiuS,^ welche in zwei Bänden (Leipzig 1805) erschien, über ihren Werth waren die Mei-! nungen getheilt; mag sie auch der höhern Kritik nicht genügen, so ist sie dochW ^ für Den, welchem es bloß um das bessere Verständniß des Dichters zu thun ist,höchst brauchbar. Spater wendete K. der Theologie alle seine Studien zu unddie Früchte derselben waren seine „(lominenturii in libros Nov. 1'est. di-tori-cos" (4 Bde., Leipzig 1807—18), von denen eine zweite Auslage (Leip-zig 1816 — 27) und von den drei ersten Bänden eine dritte Auflage (Leipzig1823—25) erschien. Zwar enthält dieses Werk weniger selbständige Forschungen,es sind vielmehr bloß die Meinungen der frühern Erklärer zusammengestellt; alleines wurde dadurch einem wesentlichen Bedürfnisse abgeholfen, und nicht bloß dieGe-genwart erkennt das Verdienst an, welches sich K. durch diese mühevolle Arbeit er-worben hat, sondern auch die Nachwelt noch wird es ihm danken. Sein neuestes,mit großem Fleiße gearbeitetes Werk ist der ziemlich reichhaltige „dommentariusin epistolum nck Iledraeos" (Leipzig 1831). (70)
Kurhessen. Am lebhaftesten gaben die Bewohner der Stadt Kassel dieFreude zu erkennen, welche 1813 die Rückkehr Wilhelms I. in Kurhessen erregte,obgleich sie während der Zwischenherrschaft am Sitze eines verschwenderischen Ho-fes und eines Heeres glänzend besoldeter Beamten die drückenden Kriegslasten undmethodischen Erpressungen der westfälischen Regierung weniger empfunden und,in dem Besitze voller Gewerbfreiheit, binnen wenigen Jahren ihren Wohlstandsichtbar gesteigert hatten. Nicht mit Unrecht mag man behauptet haben, daß die-ser enthusiastische Empfang zur Abschließung des Beitrittsvertrags vom 2. Der.1813 beigetragen habe. Die bald nachher erfolgte Wiederaufhebung aller, zumTheil allgemein schon als gut anerkannten Einrichtungen der westfälischen Regie-rung verzieh man gern dem gegen den Stifter derselben gehegten Hasse, welchendamals das für Deutschlands politische Wiedergeburt entflammte Volk mit seinemRegenten theilte; man beruhigte sich willig bei dem Erscheinen des Manifestesvom 27. Dec. 1814*), welches die Landstände auf den 1. März 1815 berief, unddurch Hinzuziehung des Bauernstandes zur Landesrepräsentation — freilich ohnevorangegangene Berathung mit den bisherigen Landständen — einen großen Be-weis landesväterlicher Fürsorge zu erkennen gab. Auf dem Congreß in Wien warKurfürst Wilhelm I. mit der Anficht der vereinigten Fürsten und freien Städteeinverstanden, daß aller und jeder Willkür, wie im Ganzen durch die Bundesver-fassung, so im Einzelnen in allen deutschen Staaten durch Einführung landständi-scher Verfassungen vorgebeugt, und den Ständen das Recht der Verwilligung undRegulirung sämmtlicher zur Staatsverwaltung norhwendigen Abgaben, der Ein-willigung bei neu zu erlassenden Gesetzen, der Aufsicht über die Verwendung dersteuern und der Beschwerdeführung, insbesondere in Fällen von Unterschleifen derSraalsdiener und hervortretenden Misbräuchen jeder Art, gewährt werden sollte.Dieses Wort zu halten, theilte der Kurfürst den, auf den 15. Febr. 1816 vertagtenLandständen zum Behuf vertraulicher Berathung den Entwurf einer neuen Bel-astung mit; aber damals scheiterte der Verfassungsentwurf nicht sowol, wie manbehauptet hat, an den Foderungen des ritterschaftlichen Standes, als an der vonden Ständen in Anspruch genommenen Trennung des Haus- und Staatsvermö-gens"); der Landtag wurde mit nicht verdientem Tadel ohne Landtagsabschied aus-
„Europäische Verfassungen seit dem Jahre 1789 bis auf die neueste Zeit"b wzig 1832), Bv. 1, S 653 fg.
*') Eine. Resolution der Landtagsrommission am 6. April 1816 sagte, die in An-