Druckschrift 
Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
752
Einzelbild herunterladen
 

752

Köpenicker Untersuchungen

um dcn Willen zur That werden zu lassen." Sprewitz hatte auf diese Weise wah-rend eines zweitägigen Aufenthalts das Vertrauen dieser neuen Bekannten gewon-nen, dergestalt, daß sie nicht anstanden, ihm, als er sie auf seiner Rückreise nachDeutschland zum zweiten Mal und wiederum nur auf einen Tag besuchte, fol-gende Eröffnungen zu machen. Es sollte eine Verbindung unter Mannern, dieschon in bürgerlichen Verhaltnissen lebten, zum Zweck des Umsturzes der destehen-den Verfassung Deutschlands geschlossen werden. Diese Verbindung sei durchauserst im Werden und habe die Grenzen der Schweiz noch nicht überschritten. Auchdort wüßten bis jetzt nur Wenige davon, aber zuversichtlich würde sich diese Ver-bindung in kurzer Zeit über ganz Deutschland verbreiten, weil die verbündetenSchweizer mit vielen deutschen Mannern bekannt waren, von deren Beitritt sieüberzeugt sein konnten. Es sei aber wünschenswert!), daß auch Jünglinge, die sichauf das bürgerliche Leben noch vorbereiteten, einen der Mannerverbindung corrc-spondirenden Bund unter sich abschließen möchten. Dieser Bund solle jedoch ab-gesondert bestehen, und seinen Gliedern von der Mannerverbindung weiter nichtsals deren Existenz im Allgemeinen bekannt sein; damit, wenn der Leichtsinn einesJüngern Entdeckung herbeiführte, die Folgen weniger nachtheilig waren. Sie fe-derten Sprewitz auf, der Stifter eines solchen Jünglingsbundes zu werden, undübergaben ihm, als er sich hierzu bereit erklarte, einen kleinen Zettel, worauf fol-gende neun Punkte als die Cardinalgesetze des Bundes verzeichnet waren: 1)Zweck des Bundes ist der Umsturz der bestehenden Verfassungen, um einen Zu-stand herbeizuführen, worin das Volk durch selbstgewahlte Vertreter sich eine Ver-fassung geben könne. 2) Der Bund zerfallt in zwei Theile, worin der eine Män-ner, die schon im bürgerlichen Leben stehen, in sich begreift, der andere dagegenJünglinge, welche sich noch für dasselbe bilden. Letztere entsagen für sich jeder ei-genmächtigen Thatigkeit für die Sache, geloben aber 3) dcn Befehlen der Bun-desobern Gehorsam, soweit diese Befehle mit ihrer Uberzeugung übereinstimmen. 4)Jedem einzelnen Bundesgenossen müssen so wenig als möglich andere Bundesge-nossen bekannt sein. 5) Jeder muß sich Waffen anschaffen und sich darin üben. 6)Etwas Schriftliches darf über den Bund nicht vorhanden sein. 7) Es wird eineCasse errichtet, zu welcher jedes Mitglied einen Beitrag zu liefern hat. 8) JederBundesgenosse leistet einen Eid der Verschwiegenheit. 9) Den Verräther trifft derTod. Nachdem Sprewitz diese Statuten gelesen hatte, beschwor er sie aus freierEntschließung und versprach nochmals, einen Jünglingsbund dieser Art zu stiften.Man eröffnete ihm noch, wie die weitere Organisation des Bundes den Jünglin-gen selbst überlassen bleibe, der Männerbund werde seinen Zusammenhang mit ih-nen durch Männer, die sich ihnen zu erkennen geben würden, zu erhalten wissen;bis dahin möge er sich an Follenius, Völker oder von Dittmar wenden, ihnen auchvon den Erfolgen seiner Bemühungen auf unverdächtige Weise Nachricht geben.Wenn er nach Jena zurückgekehrt sei, möge er vor Allen Robert Wesselhöft inden Bund aufnehmen und diesem zugleich austragen, den Müller Salomen vonder Sache in Kenntniß zu fetzen. Von Seiten des Mannerbundes werde übrigensein Mann, der sich in der Gegend von Jena aufhalte, zu seiner Zeit hervortreten,und insbesondere dafür sorgen, daß die zum Jünglingsbunde gehörigen Genossenbei ihrem Eintritt in das bürgerliche Leben in den Männerbund aufgenommen wür-den. Schon am andern Tage trat Sprewitz seine Sendung an, deren Erfolg inso-fern nicht zweifelhaft sein konnte, als sie eigentlich nur eine entschiedene Form zuden seit Jahren auf allen Universitäten gehegten Theorien und politischen Bestre-bungen lieferte. In Zürich, wöhin er zuerst kam, fand er den Buchhändler Geß-ner mit der Stiftung des Jünglingsbundes vollkommen einverstanden. Er sahdenselben für ein Mitglied des Männerbundes an, foderte ihn daher nicht erst zumBeitritt in den von ihm zu stiftenden Bund auf, dessen Bruder dagegen, Heinncb